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Aktuelle Entwicklungen: Corona / COVID 19 / Zoll / Schweiz Aktualisiert
Mar 21, 2022 · 28.10.2020 (19:45 Uhr): Lockdown sicher, aber deutsche Grenze bleibt offen – auch Schweiz zieht mit Wie es in der heutigen Corona-Presse-Konferenz der Bundesregierung und -länder hieß, soll zwar an den Grenzen eine Schleifahndung stattfinden, aber KEINE Grenzkontrollen.
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21.03.22 (06:40 Uhr): Neue Corona-Verordnung in Kraft
Baden-Württemberg hält an der FFP2-Maskenpflicht in Geschäften fest
Für unsere Kunden ändert sich nichts
Das MyPaketshop-Team hat alle Informationen nach bestem Wissen und Gewissen für Sie recherchiert
Wir können nicht garantieren, dass sie richtig oder aktuell sind
Wichtig! Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen werden wir alle unsere Kunden und Newsletter-Abonnenten per E-Mail informieren
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21.03.2022 (06:40 Uhr): Neue Corona-Verordnung in Kraft – für unsere Kunden ändert sich nichts
Seit dem 19
März gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung, da die Maßnahmen von der Bundesregierung auslaufen
Die meisten Regeln bleiben jedoch bestehen.
Allgemeine Maskenpflicht:
Die FFP2-Maskenpflicht gilt weiterhin in geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr für Personen ab 18 Jahren
Prüf(nachweis)pflicht
3G bei öffentlichen Veranstaltungen 3G bei Kultur-, Freizeit- und sonstigen Einrichtungen, bei Messen und Ausstellungen 3G in Gastronomie und Beherbergung sowie bei körperlichen Dienstleistungen etc.
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Beim Einkaufen und bei MyParcelshop gilt leider weiterhin eine Maskenpflicht
Wer in ein Restaurant, Café oder eine andere Freizeiteinrichtung gehen möchte, muss sich testen, impfen oder genesen lassen
Die Maßnahmen gelten bis zum 02.04.2022
Über Änderungen werden wir Sie umgehend hier im Newsticker informieren
Quelle:
Baden-Württemberg: „Modifizierte Corona-Verordnung vom 19.03.2022“, 18.03.2022, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/geaenderte-corona-verordnung-ab- 19.03.2022/, abgerufen am 21.03.2022
05.03.22 (12:22 Uhr): Kein Test mehr für Einreise nach Deutschland erforderlich!!!
Am 3
März trat die neue Corona-Verordnung für die Einreise nach Deutschland in Kraft
Damit gelten KEINE Staaten oder Regionen mehr als Hochrisikogebiete
Die Schweiz ist somit KEIN Risikogebiet mehr
Das bedeutet, dass Tagestouristen KEINEN Test, Impfnachweis oder Genesungsnachweis benötigen, wenn sie für maximal 24 Stunden nach Deutschland einreisen
HINWEIS ZUM GRENZÜBERGANG
Leider sind die deutschen Grenzbeamten manchmal etwas schlecht über die aktuellen Corona-Regeln informiert
Falls Sie also Probleme haben, weil Beamte Ihren Test sehen wollen, weisen Sie sie auf diesen Link hin: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c18620 und hier geht es darum: Welche Ausnahmen von der Nachweispflicht gibt es? und darunter der Unterpunkt: Grenzgänger, Grenzgänger und Tagesaufenthalte
Informationen, dass die Schweiz kein Risikogebiet ist, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Einreise und zum Einkaufen in Deutschland
Benötige ich für die Einreise aus der Schweiz nach Deutschland einen Impfnachweis? Nein, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten, ist KEIN Impfnachweis erforderlich
Brauche ich für die Einreise von der Schweiz nach Deutschland einen Gesundheitsnachweis? Für Tagestouristen (Aufenthalt bis zu 24 Stunden in Deutschland) ist KEIN Gesundheitsnachweis erforderlich
Muss ich mich testen lassen, bevor ich nach Deutschland einreisen darf? Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie keinen Test
BEDINGUNG: Sie dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten
NEIN! Alles, was Sie tun müssen, ist eine FFP2-Maske zu tragen
Ist ein Test erforderlich, um in Deutschland einzukaufen?
NEIN
Sie brauchen keinen Test, keine Impfung oder einen Gesundheitsnachweis
Was ist, wenn ich in ein Restaurant gehen möchte?
In Restaurants, Cafés usw
gilt die 3G-Regel.
Was ist mit der Maskenpflicht? Die FFP2-Maskenpflicht gilt derzeit in ALLEN Geschäften und Restaurants in Deutschland
Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Einkauf
Quellen:
Bundesgesundheitsministerium: „Aktuelle Informationen für Reisende“, 03.03.2022, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html, abgerufen am 05.03
2022
Bundesgesundheitsministerium: „Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseerfassung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne“, 03.03.2022, https://www.bundesgesundheitsminister.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests- einreisende.html, abgerufen am 5
März 2022
07.02.2022 (09:22 Uhr): Die Schweiz hebt fast alle Corona-Beschränkungen auf – ACHTUNG: In Deutschland gilt weiterhin Maskenpflicht
Die Schweiz hat gestern überraschend angekündigt, fast alle Corona-Beschränkungen fallen zu lassen
Lediglich die Maskenpflicht in der ÖVP und Krankenhäusern sowie die Isolationspflicht für positiv Getestete bleiben bestehen
WICHTIG! FFP2-Masken sind in Deutschland weiterhin Pflicht
Diese Lockerungen gelten nicht für Deutschland
Bitte nehmen Sie daher unbedingt eine FFP2-Maske mit
Nur so können Sie Geschäfte in Baden-Württemberg betreten
Auch für MyParcelshop gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht
Grenzübergänge nach Deutschland nutzen weiterhin die 3G-Regel
Wer nach Deutschland einreisen will, muss sich weiterhin testen, genesen oder impfen lassen
Lediglich die Rückreise in die Schweiz ist aufgrund der neuen Beschlüsse ohne Prüfung oder Bescheinigung möglich
(Mehr Infos hier im Ticker.)
Bitte beachten Sie dies
MyParcelshop muss die aktuellen Corona-Maßnahmen der deutschen Behörden umsetzen
Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass bei uns weiterhin die Maskenpflicht (FFP2) gilt
Hinweis zum Newsletter: Sobald sich die Corona-Situation in Deutschland ändert, informieren wir Sie umgehend mit unserem Newsletter und hier im Newsticker
Quellen:
20 Minuten: „Am 31
März 2022 – Task Force wird aufgelöst“, 16.2.22, https://www.20min.ch/story/ruf-der-bundesrat-heute-den-grossen-freedom-day-aus -918537612249 , abgerufen am 17.2.22
Blick: „Turboöffnung ab heute!“, 16.2.2022, https://www.blick.ch/politik/corona-lockerungen-laesst-berset-die-maske-fallen-id17241182.html, abgerufen am 17.2.2022
Baden-Württemberg: „Corona-Regeln ab 9
Februar 2022“, 8
Februar 2022, https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/files/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Normen_Auf_einen_Blick_DE.pdf, abgerufen am 17
Februar 2022 08.02.2022 (22:11 Uhr): Ab Mittwoch OHNE Test, OHNE Impfnachweis oder Genesenenbescheinigung in alle Geschäfte in Baden-Württemberg gehen
Die 3G-Regelung wird für den Einzelhandel zum 09.02.2022 abgeschafft, solange die sogenannte Alarmstufe I gilt
Aktuell gilt die Alarmstufe I
Das bedeutet, dass beim Besuch der Shops keinerlei Nachweise vorgezeigt werden müssen
Darüber hinaus werden in gastronomischen Einrichtungen (ausgenommen Diskotheken) keine Kontaktdaten erhoben
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Ab Mittwoch (09.02.22) dürfen Sie wieder in alle Geschäfte
Sie müssen keinen Test, Impfnachweis oder Genesungsbescheinigung vorlegen
Wichtig! Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen
Sie müssen also sowohl im Geschäft als auch bei MyParcelshop eine FFP2-Maske tragen
Quellen
Stuttgarter Nachrichten: „So kommentierte Kretschmann die neue Corona-Verordnung“ von Henning Jochum, 08.02.2022, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.corona-in-baden-wuerttemberg-liveticker-kretschmann- aeussert-zu-zu-neuen-verordnung.5a747be5-4c35-4176-9bc8-159116287e49.html, abgerufen am 08.02.22
SWR: „Neue Corona-Verordnung: BW schafft 3G im Einzelhandel ab“, 08.02.2022, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/neue-corona-verordnung-in-bw-3g-im-einzelhandel -falls-weg-100.html, abgerufen am 08.02.22
27.01.22 (13:45 Uhr): 3G wieder in allen Geschäften in Baden-Württemberg
Gute Nachrichten für unsere Kunden
Ob geimpft, getestet oder genesen, in Bad Säckingen können Sie wieder überall einkaufen
Die 2G-Regelung wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg gekippt
Wenn Sie also weder genesen noch geimpft sind, reicht ein täglicher Test, um überall in Baden-Württemberg einkaufen zu können
Gleiches gilt für MyParcelshop: Bei uns brauchen Sie keine Impfung, keinen Test oder Genesungsnachweis
Zu uns kann jeder kommen
Aber bitte tragt eine FFP2-Maske und haltet Abstand
Hintergrund: Die Landesregierung hatte die Alarmstufe II für den Einzelhandel eingefroren
Die Alarmstufen bestimmen, welche Corona-Regeln aktuell gelten
Die Richter hoben diese Alarmsperre auf, weshalb 3G wieder im Einzelhandel gilt
Die Landesregierung hat ihrerseits die Bühnenordnung überarbeitet
Das neue Tier-System gilt seit dem 28.01.2022
Demnach bleibt die 3G-Verordnung für den Endkunden bestehen, solange die Warnstufe I besteht
Dies wird derzeit für Baden-Württemberg ausgerufen
Quellen:
SWR: „Gericht kippt 2G-Regelung für Einzelhandel in Baden-Württemberg – 3G ab sofort wieder“, 25.01.22, https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/gericht-kippt-2g- regel-im -einzelhandel-in-bw-100.htm, abgerufen am 27.01.22
Stuttgarter Nachrichten: „Gericht kippt 2G-Regelung für Einzelhandel“, 25.01.2022, https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.baden-wuerttemberg-gericht-kippt-2g-regel-fuer-einzelhandel.902e8868- 9a99 -4bb5-8675-e0a34323774b.html, abgerufen am 27.01.22
Baden-Württemberg: „Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg“, 27.01.22, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/die-aktuellen-corona-zahlen – für-baden-württemberg/, abgerufen am 27.01.22
23.01.22 (13.05 Uhr): Keine Testpflicht für Schweiz-Rückkehrer
Wie der Bundesrat am 19
Januar mitteilte, verlangt die Schweiz keinen Eingangstest, wenn die Person geimpft oder genesen ist
Ungeimpfte Personen benötigen für die Einreise in die Schweiz weiterhin einen Test
Ändert sich dadurch etwas für MyParcelshop-Kunden?
Da die Rückreise aus dem Grenzgebiet in die Schweiz ohnehin ohne Test möglich war und ist, ändert sich für unsere Kunden nichts
Nur wenn Sie in ein anderes Bundesland als Baden-Württemberg oder Bayern wollen, brauchen Sie bei der Rückreise keinen Test mehr – sofern Sie geimpft oder genesen sind
Quelle:
Der Bundesrat: «Coronavirus: Quarantäne- und Homeoffice-Pflicht gelten bis Ende Februar; andere Massnahmen provisorisch bis Ende März” vom 19.01.22, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/das-bag/aktuell/medienmitteilungen.msg-id-86839.html, abgerufen am 23.1.22 01.12.22 (14:00 Uhr): FFP2-Maskenpflicht OP-Masken sind in Baden-Württemberg nicht mehr erlaubt Ab heute (01.12.22) FFP2-Masken oder vergleichbare Modelle wie KN95 , N95, KF94 und KF95 Masken müssen in allen Supermärkten und Geschäften in Baden-Württemberg getragen werden, wie z.B
Mypaketshop OP-Masken sind NICHT mehr erlaubt.
Bitte haben Sie Verständnis: Wir sind verpflichtet, diese Verordnung einzuhalten, darauf haben wir keinen Einfluss Beschluss der Landesregierung Quelle: Land Baden-Württemberg: „Regelungen der Alarmstufe II bleiben bestehen“, 11.01.22, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/ pressemitteilung/pid/regeln-der-alarmstufe-ii-wandern- exist/, Abruf am 22.12.28, 28.12.2021 (11:45 Uhr): Kleine Änderungen bei der Einreise nach Deutschland Eine etwas andere Einreiseregelung wurde eingeführt Kraft auf deutsch y seit dem 23
Dezember
Für unsere Kunden aus der Schweiz ändert sich kaum etwas
Bei der Einreise nach Deutschland gilt weiterhin die 3G-Regelung
Ungeimpfte benötigen einen negativen Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf – egal ob PCR- oder Antigen-Test
Neu gilt die 3G-Regelung für Kinder ab 6 Jahren
Die Rückkehr in die Schweiz aus einem Grenzgebiet wie Baden-Württemberg ist weiterhin ohne Test möglich
Quelle
Bundesgesundheitsministerium: „Aktuelle Informationen für Reisende“, Stand 23.12.2021, https://www.bundesgesundheitsminister.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html#c21386, abgerufen am 28.12.21 08.12.2021 (08:45 Uhr): Nach Deutschland nur mit Test, Impfausweis oder Genesungsbescheinigung – Rückreise in die Schweiz aus dem Grenzgebiet ohne Test
Wir haben gestern den ganzen Tag mit den verschiedenen Behörden auf deutscher und Schweizer Seite Kontakt aufgenommen, um Licht ins Chaos der Einreisebestimmungen zu bringen
Einige davon scheinen sehr widersprüchlich zu sein
Nun haben wir die Informationen sortiert und für unsere Kunden folgendes herausgefunden:
1
Einreise aus der Schweiz nach Deutschland
(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
a) Geimpfte und Genesene benötigen KEINEN Test, der entsprechende Nachweis (Impfausweis oder -bescheinigung etc.) ist mitzuführen
b) Die Einreise muss nicht registriert werden, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten
c) Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Test
d) Ungeimpfte Pendler und Grenzgänger müssen ihre Testbescheinigung zweimal wöchentlich erneuern
2
Rückreise von Deutschland in die Schweiz
(Quelle: Bundesamt für Gesundheit BAG)
a) Es besteht KEINE Einreiseformularpflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet zurückkehren
Baden-Württemberg (einschließlich Bad Säckingen) und Bayern gelten als deutsche Grenzgebiete
b) Es besteht KEINE Testpflicht, wenn Sie aus einem Grenzgebiet in die Schweiz zurückkehren
In Deutschland gelten Baden-Württemberg und Bayern als Grenzgebiete
Bad Säckingen liegt in Baden-Württemberg und liegt damit im Grenzgebiet
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: „Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseerfassung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne“, Abschnitt „Beweispflicht“, Unterkapitel „Welche Ausnahmen gibt es von der Nachweispflicht?“, Punkt „4
Grenzgänger, Grenzgänger und Tagesaufenthalte“, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html, abgerufen am 08.12.21 Bundesamt für Gesundheit BAG : “Coronavirus: Einreise in die Schweiz”, Abschnitte “Einreiseformular” und “Obligatorische Testung”, aktualisiert am 07.12.21, https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/opathien/ausbrueche -epidemien- pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/recommended-for-travellers/quarantaene-arriving.html#2143190801, abgerufen am 08.12.21, 06.12.2021 (08:24 Uhr): Trotz neuer Reisebeschränkungen – Grenzverkehr Noch ohne Quarantäne und jeder hat Zugriff auf MyPackageShop.Am Wochenende iss die Schweiz überraschend verschärfte Einreisebestimmungen
Sie schreiben eine allgemeine Testpflicht für alle Reisenden vor
Aber es gibt Ausnahmen und dazu gehören die Grenzregionen
Unsere Kunden können daher weiterhin OHNE Test zu uns nach Baden-Württemberg kommen und OHNE Test in die Schweiz zurückreisen
Baden-Württemberg gehört wie Bayern zur sogenannten Grenzregion, für die Ausnahmeregelungen zur Sicherstellung des Grenzverkehrs gelten
Wichtig: Ungeimpfte Personen dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Baden-Württemberg und/oder Bayern aufhalten
Noch eine gute Nachricht: Alle Personen OHNE Test dürfen zu MyParcelshop gehen
Unser Unternehmen ist ein Postdienstleister und damit Teil der Grundversorgung
Ausgenommen von der Prüfpflicht sind alle Grundversorger in Baden-Württemberg
Niemand muss geimpft sein, um diese Geschäfte zu betreten
Kein Test, keine Impfung notwendig für Grundversorgungsgeschäfte, darunter:
Apotheken
Verteilungspunkte der Bretter
Babygeschäfte
Bäckereien
Banken und Sparkassen
Hardware Geschäfte
Gärtnereien und Blumenläden
Drogerien
Futtermärkte
Gartencenter und Gärtnereien
Getränkemärkte
Hofläden
Hörgeräteakustiker
Konditoreien
Lebensmittelhandel (Supermärkte) einschließlich Direktvermarktung (Hofläden)
Metzgereien
mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erzeugnisse
Optiker
Orthopädieschuhtechniker
Postämter und Paketdienste
Naturkostläden
Raiffeisen-Märkte
Reise- und Kundenzentren für den Ticketverkauf im öffentlichen Verkehr
Reinigungen
Sanitätshäuser
Verkaufsstellen für Zeitschriften und Zeitungen
Supermärkte
Tankstellen
Märkte für Heimtierbedarf
Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume
Waschsalons
Wochenmärkte
Wichtig für alle Weihnachtsmarkt-Fans: Alle Weihnachtsmärkte in Baden-Württemberg sind abgesagt
In Restaurants und Cafés gilt die 2G+-Regelung
Sie können auch zum Friseur gehen, wenn Sie nicht geimpft sind, aber einen negativen PCR-Test benötigen
Geimpfte und Genesene können ohne Test zum Friseur gehen
Quellen:
Baden-Württemberg: „Corona-Regeln ab 04.12.2021“, Stand 03.12.2021, https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/files/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Normen_Auf_einen_Blick_DE.pdf, abgerufen am Dezember 6.
21 Bundesrat: „Informationen zur Einreise in die Schweiz“, https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/teaser-startseite/brennpunkt-teaser/coronavirus/news.html, abgerufen am 06.12.2021 Stuttgarter Zeitung: „Auch Geimpfte müssen jetzt einen Corona-Test vorlegen“ vom 03.12.2021, https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.bei-einreise-in-schweiz-auch-geimpfte-muessen-jetzt -einen -corona-test-vorlegen.72cd63a0-a85b-4b4d-9024-0a5f44a89eec.html, aufgerufen am 06.12.21
Blick.ch: „Das müssen Reisende nach Deutschland jetzt wissen“ vom 3.12.2021, https://www.blick.ch/wirtschaft/schweiz-ist-hoch riskgebiet-das-muessen-deutschland-reisende-jetzt-wissen -id17038183
html, abgerufen am 06.12.21
n tv: „Die Schweiz verschärft Einreisebestimmungen ab sofort“ vom 4.12.2021, https://www.n-tv.de/politik/Schweiz-verschaerft-ab-sofort-Einreise-Normen-article22976555.html, abgerufen am 6
Dezember 21
03.12.2021 (14:59 Uhr): Es gilt weiterhin die 24-Stunden-Regelung – auch Ungeimpfte dürfen OHNE Test oder Quarantäne einreisen!!! MeinPaketshop hat sich intensiv mit der „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2“ auseinandergesetzt
Unter Absatz „6 Ausnahmen“ fanden wir dann die Bestimmung:
„Sie haben sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet oder Virusvariantengebiet aufgehalten oder sind bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland eingereist“
Diese Personen benötigen KEINE Prüfbescheinigung
Unsere Kunden können wie bisher zu uns kommen, auch wenn die Schweiz am Sonntag zum Risikogebiet erklärt wird
Die Ausnahme haben wir rot markiert
Quelle
Bundesministerium für Gesundheit: „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2“, https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/UyNX8RTxqfk5Ynq8avy/content/UyNX8RTxqfk5Ynq8avy/BAnz% 20AT%2029.09.2021 %20V1.pdf?inline, abgerufen am 03.12.21
03.12.2021 (13.38 Uhr): Wahrscheinlich erst geimpft oder genesen über die Grenze – wir fragen nach einer 24-Stunden-Regelung für Geimpfte
MyParcelshop heißt alle willkommen, aber das RKI in Deutschland erklärt die Schweiz am Sonntag zum Risikogebiet
Das bedeutet, dass OHNE Quarantäne nur geimpfte und genesene Personen einreisen dürfen
Alle ungeimpften Personen müssen in Quarantäne
Ob die 24-Stunden-Regelung für ungeimpfte Personen noch gilt, wissen wir derzeit nicht
Wir sind mit verschiedenen Behörden in Kontakt, um dies zu klären
Sobald wir mehr wissen, informieren wir Sie hier.
Die Entscheidung, nur geimpfte und Genesene ohne Quarantäne einreisen zu lassen, kommt nicht von MyParcelshop
Wir können nur berichten, was die Länder entscheiden
Quelle
RKI: „Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch Auswärtiges Amt, BMG und BMI“, aktualisiert am 03.12.2021 um 12:30 Uhr.html, abgerufen am 03.12.21
02.12.2021 (17:46 Uhr): Keine Einschränkungen an der Grenze trotz neuer Corona-Maßnahmen – jeder kann MyParcelshop besuchen
Heute wurden beim Bund-Länder-Treffen in Deutschland neue, verbindliche Corona-Regeln für die Republik beschlossen
Die gute Nachricht: Für unsere Kunden ändert sich nichts
Das bedeutet:
Der Eintritt ist für Geimpfte, Ungeimpfte und Genesene OHNE TEST möglich
Ungeimpfte müssen lediglich die 24-Stunden-Regelung beachten
(Darf sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten
Wenn Sie länger bleiben möchten, benötigen Sie einen Test.) Geimpfte, ungeimpfte und genesene Personen dürfen zu MyParcelshop gehen, da wir ein Postdienstleister sind
Postdienstleister gehören ebenso wie Supermärkte zur Grundversorgung
Aus diesem Grund benötigen Sie KEINEN Test oder keine Impfung, wenn Sie zu MyParcelshop gehen möchten
Die Masken- und Abstandspflicht im Geschäftsverkehr gilt weiterhin.
Unsere Quellen:
Die Bundesregierung: „Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 2.12.2021“ vom 02.12.2021, https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/videoschaltkonferenz -der-bundeskanzerin-mit-den – Regierungschefs-der-Länder-am-2.Dezember-2021-1987060, abgerufen am 2
Dezember 2021
Deutschlandfunk: „Corona-Pandemie Bund-Länder-Treffen: Das passiert Bundesweit zu Ungeimpften“ vom 02.12.2021, https://www.deutschlandfunk.de/bund-laender-treffen-das-kommen-bundesweit-auf-ungeimpften-zu-100.html, abgerufen am 02.12.21
26
November 2021 (10:46 Uhr): Einlass für alle ohne Quarantäne – MyParcelshop ist geöffnet
Viele unserer Kunden fragen, wie es mit der Einreise und dem Einkaufen in Deutschland ist
Welche Regeln gelten.
Dürfen ungeimpfte Personen nach Deutschland einreisen?
Ja, jeder darf nach Deutschland einreisen
Die einzige Einschränkung für Ungeimpfte ist, dass sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten dürfen
Wer länger bleiben möchte, braucht einen negativen Covid-Test
Dürfen geimpfte und genesene Personen einreisen?
Geimpfte und Genesene können ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen
Ja, ungeimpfte Personen dürfen MyParcelshop besuchen
Sie benötigen KEINEN Test, da MyParcelshop ein Postdienstleister ist und somit zur Grundversorgung gehört
Maskenpflicht und Abstandsregeln sind Pflicht! Dürfen Ungeimpfte ohne Test in Deutschland einkaufen? Ja, solange sich der Einkauf auf Grundleistungen bezieht
Grundlegende Dienstleistungen umfassen die folgenden Geschäfte:
Lebensmitteleinzelhandel (Supermarkt) und Getränkehandel
Direktvermarkter (Hofläden)
mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Erzeugnisse
Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien
Wochenmärkte
Verteilungspunkte der Bretter
Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräteakustiker, Augenoptiker
Babygeschäfte
Zeitschriften- und Zeitungsverkauf
chemische Reinigungen und Waschsalons
Verkaufsstellen für Tierbedarf und Futtermittel
Blumenläden, Gärtnereien, Baumschulen und Gartenmärkte
Baumärkte und Raiffeisenmärkte
Wo gilt die Maskenpflicht in Deutschland? Geschäfte
Bahnhöfe
Bus, Bahn und Zug
Restaurants und Cafés
in der Öffentlichkeit, wenn kein Mindestabstand eingehalten werden kann
Anschwellen:
SRF: „Kurztrip ins nahe Ausland: Das gilt für unsere Nachbarn“ vom 14.11.21, https://www.srf.ch/news/international/schaerfere-corona-massnahmen-kurztrip-ins-nahe-ausland-das -vergoldet -bei-unseren-Nachbarn, abgerufen am 26.11.21
Sozialministerium Baden-Württemberg: „Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt voraussichtlich ab Mittwoch (17.11.)“, 15.11.2021, https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/ pressemitteilung/pid/alarmstufe-in-baden-württemberg-voraussichtlich-gültig-ab-mittwoch-17-november/, abgerufen am 18.11.21
18.11.21 (08:43 Uhr): Neue Alarmstufe in Baden-Württemberg, aber KEINE neuen Regeln an der Grenze! 1
Generell gilt die Maskenpflicht
in geschlossenen Räumen
öffentlicher Verkehr
ausgewiesene Außenbereiche (vor Ort ausgewiesen)
2
Grenzübertritt
Geimpft und genesen
Keine Einschränkungen
Keine Quarantäne oder ähnliches
ungeimpft
Keine Einschränkungen
Keine Quarantäne oder ähnliches, solange man sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhält
Die 24-Stunden-Regelung gilt weiterhin
3
Paketshops, Postämter und Banken
Zugang für ALLE (ungeimpft, genesen, geimpft)
Beachten Sie die Maskenpflicht
4
Grundversorgungsgeschäfte
Zugang für ALLE (ungeimpft, genesen, geimpft)
Beachten Sie die Maskenpflicht
Diese Shops gehören zur Grundversorgung:
Lebensmitteleinzelhandel, Getränkehandel Direktvermarkter (Hofläden) Mobile Verkaufsstände für landwirtschaftliche Produkte und Produkte Metzgereien, Bäckereien und Konditoreien Wochenmärkte Ausgabestellen der Tafeln Apotheken, Reformhäuser, Drogerien, Sanitätshäuser, Orthopädieschuhtechniker, Hörgeräte Akustiker, Optiker Babyfachhandel Zeitschriften- und Zeitungsverkauf Reinigungen und Waschsalons Verkaufsstellen für Heimtierbedarf und Tierfutter Blumenläden, Gartencenter, Baumschulen und Gartencenter Baumärkte und Raiffeisenmärkte
5
Einzelhandel (außer Grundversorgung)
Unternehmen, die nicht Teil der Grundversorgung sind, müssen die 3G-Regelung durchsetzen
Ungeimpfte Personen erhalten nur Zugang, wenn sie einen negativen Antigentest vorweisen können
Geimpfte und Genesene können diese Geschäfte OHNE Test betreten
6
Restaurants, Museen, Ausstellungen und Veranstaltungen (Kino, Theater etc.)
Hier gilt die 2G-Regel
Das bedeutet, dass Ungeimpfte keinen Zugang zum Innenraum haben
Draußen brauchen Ungeimpfte einen PCR-Test
7
Sauna, Therme, Schwimmbad
Nur 2G
8
Fitnessstudio, Vereinssport, Sportanlagen
2G gilt im Innenbereich und 3G im Außenbereich mit der Voraussetzung für einen PCR-Test
9
Ausnahmen von der Anforderung eines PCR-Tests
2G und die Verpflichtung zur Durchführung eines PCR-Tests gelten nicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18
Lebensjahr
Auch Schwangere, Stillende und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen keinen PCR-Test machen
Hier reicht der Antigen-Schnelltest, den es überall zu kaufen gibt
Quellen:
Südkurier: „Die Alarmstufe ist in Kraft getreten: Was jetzt für Geimpfte und Ungeimpfte in Baden-Württemberg gilt“ von Mirjam Moll, 17.11.21, https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/alarmstufe- koennte-noch- Diese-Woche-wird-ausgelöst-was-dann-für-Geimpfte-und-Ungeimpfte-in-Baden-Württemberg-gilt;art417930,10963905, abgerufen am 18.11.21
Sozialministerium Baden-Württemberg: „Alarmstufe in Baden-Württemberg gilt voraussichtlich ab Mittwoch (17.11.)“, 15.11.2021, https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/ pressemitteilung/pid/alarmstufe-in-baden-württemberg-voraussichtlich-gültig-ab-mittwoch-17-november/, abgerufen am 18.11.21
08.11.21 (16:46): KEINE Nachweispflicht bei Einreise bis 24 Stunden
Wer aus der Schweiz nach Deutschland einreist, muss sich weder testen lassen, noch braucht es einen Impfnachweis, solange der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als 24 Stunden dauert
Außerdem muss niemand in Quarantäne oder ähnliches
Unsere Kunden können daher uneingeschränkt zu uns kommen
Screenshot des Auswärtigen Amtes (Deutschland) – Die Schweiz ist kein Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet, wie das RKI mitteilt, daher gilt weiterhin die 24-Stunden-Regelung
Quellen:
„Informationen zu Einreisebeschränkungen, Testpflicht und Quarantäne in Deutschland“ vom 02.11.2021, https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468, abgerufen am 08.11.2021
„Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete durch Auswärtiges Amt, BMG und BMI” vom 05.11.2021, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartigs_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html, abgerufen am 08.11
2021
Am 1
November wird in Baden-Württemberg Allerheiligen gefeiert, daher haben wir am kommenden Montag geschlossen
Wir sind am Dienstag, 2
November, ab 9 Uhr wie gewohnt für Sie da
Wir haben einen neuen Leitfaden für Sie erstellt
Darin zeigen wir Ihnen anhand von Screenshots, wie Sie Ihre My Paketshop-Adresse als Lieferadresse in den 10 beliebtesten Online-Shops richtig eingeben
Schauen Sie gerne mal rein, denn nicht immer ist klar, wo die MyParcelshop-Kundennummer stehen soll
Geben Sie die Mein Paketshop Lieferadresse für Amazon, Otto, Zalando etc
ein – mit vielen Beispielen..
25.09.21 (11:50 Uhr): Bestellungen in die Schweiz werden bald teurer – Deutsche Lieferadressen sind NICHT betroffen
Schlechte Nachrichten für Menschen, die Waren im Ausland bestellen und in die Schweiz liefern lassen
Diese Auslandsbestellungen werden bald teurer
Warum sind Auslandsbestellungen in die Schweiz teurer?
Bisher waren Sendungen mit einem Warenwert bis CHF 65.– von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit
Bücher oder Lebensmittel (ermässigter MWST-Satz) waren sogar bis zu einem Warenwert von 200 Franken von der MWST befreit
Das soll sich bald ändern
Gestern hat der Bundesrat entschieden, dass künftig für alle Lieferungen in die Schweiz die Mehrwertsteuer abgeführt werden muss
Was passiert, wenn die Verordnung in Kraft tritt?
Gerade kleinere Onlineshops werden wohl nicht mehr in die Schweiz liefern, weil der bürokratische Aufwand einfach zu hoch ist
Für alle anderen wird es teurer
Betrifft die Neuregelung deutsche Zustelladressen wie Mein Paketshop?
Nein! Bestellungen an eine deutsche Lieferadresse wie My Paketshop sind davon nicht betroffen
Diese werden nicht über die Grenze geschickt, sondern persönlich in die Schweiz eingeführt
Unsere Kunden können weiterhin sehr günstig bei uns bestellen und von den vielen MyParcelshop-Vorteilen profitieren
Am besten registrieren Sie sich gleich, damit Sie in Zukunft in Deutschland und der EU günstig bestellen können
Quellen:
„Deshalb kostet deine Bestellung bei Ebay, Wish und Amazon bald mehr“ von Barbara Scherer, vom 25.09.21, https://www.20min.ch/story/darum-kostet-deine-bestellung-bei-ebay -wish- and-amazon-well-soon-more-405062773778, abgerufen am 25.09.21
„Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes“ vom 24.09.21, https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85243.html, abgerufen am 25.09.21
22
September 2021 (10.20 Uhr): Die 300-Franken-Freigrenze für Einkäufe im Ausland soll abgeschafft werden
Gestern hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat die kantonale Initiative der Grenzkantone Thurgau und St
Gallen gutgeheissen
Demnach soll die 300-Franken-Freigrenze für Einkaufstouristen aufgehoben werden
Schweizerinnen und Schweizer können derzeit bis zu einem Einkaufswert von CHF 300 Waren aus dem Ausland einführen, OHNE die Schweizer Mehrwertsteuer bezahlen zu müssen
(Mehr dazu hier: https://www.mypaketshop.com/ratgeber/verzollung/zollbedingungen-schweiz-freigrenzen/)
Nun dürfte der Freibetrag in absehbarer Zeit auf 50 Franken sinken
Mehr Hintergrund dazu gibt es am Freitag in unserem Blog
Quelle: «Die 300 Franken-Freigrenze könnte bald abgeschafft werden» von Priscilla Imboden, vom 21.09.21, https://www.srf.ch/news/schweiz/einkaufstourismus-300-franken-freigrenz-koennte-bald- aufgegeben, abgerufen am 22.10.2021
20.09.2021 (12:59 Uhr): Paketabholung weiterhin erlaubt – keine Pflichtprüfung bei Rückkehr in die Schweiz
Seit heute (20.09.21) gelten die neuen Einreisebestimmungen für die Schweiz
Demnach muss sich niemand testen lassen, der sein Paket abholt oder in Bad Säckingen einkaufen geht
Es spielt keine Rolle, ob Sie geimpft, genesen oder keines der oben genannten sind
Niemand muss einen Test vorweisen, wenn er von Bad Säckingen zurück in die Schweiz fährt
Hintergrund:
Der Landkreis Waldshut (Bad Säckingen) gilt als Grenzgebiet zur Schweiz
Personen aus der ganzen Schweiz dürfen in Grenzregionen einreisen, ohne sich auf der Rückreise testen zu lassen
Dies wurde am 17.09.2021 im Livestream des Schweizerischen Bundesrates klar und unmissverständlich gesagt.
(Den Stream können Sie hier nachlesen: https://www.20min.ch/story/was-machen-der-bundesrat-zur-reisequarantaene-501265967021.
Die vollständigen Einreisebestimmungen der Schweiz finden Sie hier: https://www
admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-85168.html)
Reise nach Deutschland:
Für Reisen nach Deutschland ist ein Test weiterhin nicht erforderlich, solange Sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten
Es gilt weiterhin die 24-Stunden-Regelung
Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html
Wichtig!
Bei Änderungen der Teilnahmebedingungen werden wir alle unsere Kunden und Newsletter-Abonnenten per E-Mail informieren
Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter, um immer auf dem neuesten Stand zu sein!
E-Mail-Adresse Vorname Nachname Wenn Sie ein Mensch sind, lassen Sie das Feld leer:
17.09.2021 (15:40 Uhr): Gute Nachrichten – KEINE Testpflicht beim Einkaufen und Paketabholen in Bad Säckingen
Seit 15 Uhr stellt der Bundesrat die verschärften Einreisebestimmungen für die Schweiz vor
Die gute Nachricht für alle Kunden aus der Schweiz: Niemand, der sein Paket bei uns abholt oder in Bad Säckingen einkauft, muss sich testen lassen
Unsere Region gilt als Grenzregion zur Schweiz
Personen aus allen Kantonen dürfen in die Grenzregionen einreisen, ohne sich bei der Rückreise in die Schweiz testen zu lassen
Das wurde gerade deutlich im Live-Stream des Schweizer Bundesrates gesagt
Als Grenzregionen gelten alle Regionen, die die Schweiz umgeben
Wer aus diesen Regionen einreist, ist von der Testpflicht befreit, das gilt auch für Ungeimpfte! 14.09.21 (16:23 Uhr): Aktuelles zur 3-G-Regelung für Schweizerinnen und Schweizer als Newsletter erhalten
Wie genau die neuen, strengeren Einreisebestimmungen aussehen, entscheidet am Freitag die Schweizer Regierung
Mein Paketshop wird diesen neuen Ticker unmittelbar nach Bekanntgabe aktualisieren
Außerdem senden wir allen unseren Kunden und Newsletter-Abonnenten am Freitag die aktuellen Eintrittsbestimmungen per E-Mail zu
Hier können Sie unseren Newsletter abonnieren:
E-Mail-Adresse Vorname Nachname Wenn Sie ein Mensch sind, lassen Sie das Feld leer:
9.9.21 (8:15 Uhr): September-Angebote bei Amazon – Prime-Kunden sparen 30 Prozent bei Warehouse-Deals
Die September-Angebotsaktion läuft bis zum 14
September bei Amazon
Wer sich günstige Echo Dots, Echo Studio oder Fire TV Sticks sichern möchte, sollte zuschlagen
Darüber hinaus gibt es auch viele Angebote in allen Kategorien der Reederei
Klicken Sie hier für die Shop-Seite
Prime-Kunden können bei den Warehouse Deals kräftig sparen
Auf ausgewählte Produkte gibt es zusätzlich 30 Prozent Rabatt
Dazu gehören Kaffeevollautomaten, Bügeleisen, Tastaturen oder Kopfhörer und Headsets
Der zusätzliche Rabatt wird Prime-Kunden direkt an der Kasse abgezogen
Die rabattierten Produkte finden Sie hier im Shop
25.08.21 (19:13 Uhr): Falsche Angaben bei der Sendungsverfolgung – Pakete aus Großbritannien erreichen uns nicht
In letzter Zeit haben wir Rückmeldungen von Kunden erhalten, dass wir ihre Pakete aus Großbritannien nicht annehmen
Das steht in der Sendungsverfolgung
Das sind NICHT die Fakten
Wir akzeptieren Sendungen aus Großbritannien! Vielmehr ist die Situation so, dass Großbritannien seit dem 01.01.2021 kein Mitglied der EU mehr ist
Es gilt zollrechtlich als Drittland
Nun betrifft dies auch die Bestellungen unserer Kunden
Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich werden gemäß den EU-Einfuhrbestimmungen vom Zoll abgewickelt
Kommt der ausländische Online-Shop den Deklarationspflichten nicht nach oder darf die Ware nicht in die EU eingeführt werden oder unterliegt sie Beschränkungen, wird die Lieferung beim Zoll zurückgehalten.
In den meisten Fällen unterliegt die Ware Einfuhrbeschränkungen und wird dann direkt zurückgeschickt
Da die DHL-Zusteller unter Zeitdruck stehen, lautet der Grund für die Nichtzustellung schlicht „Empfänger verweigert Annahme“
Der wahre Grund muss in mehreren umständlichen Schritten in das Pad eingetragen werden
Diese Zeit spart der Zusteller und deshalb gibt es falsche Angaben in der Sendungsverfolgung
Da das Thema viele unserer Kunden betrifft, werden wir diesen Freitag einen ausführlichen Blogbeitrag zum Thema veröffentlichen
Unser Geschäftsführer Simon Kühn ist gerade dabei, alle Hintergrundinformationen zusammenzutragen
1
KEINE Testpflicht bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden
Wer nach Deutschland einreist, muss sich testen lassen, es sei denn, man ist geimpft oder nachweislich genesen
Ausgenommen sind Grenzgänger sowie Tages- und Einkaufstouristen, die sich maximal 24 Stunden in Deutschland aufhalten
Unsere Kunden können ohne Test ein- und ausreisen
2
Maskenpflicht:
in allen Verkehrsmitteln und den dazugehörigen Haltestellen
geschlossenen Räumen
Einzelhandel
Catering im Innenbereich (außer beim Essen und Trinken)
Körperbezogene Dienstleistungen (Massage, Tattoo-Studio, Kosmetik etc.)
Hotels, B&Bs etc.
Messen und Kongresse
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
3
Keine Maskenpflicht (medizinisch, FFP2) für:
private Versammlungen
im Freien (bis auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen kann nicht eingehalten werden
In diesem Fall muss eine Maske getragen werden.)
Kinder bis 6 Jahre
Ärztliches Attest, dass keine Maske getragen werden darf
4
Veranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen etc
Bei Indoor- oder Outdoor-Veranstaltungen mit mehr als 5000 Besuchern ist ein Nachweis über die Prüfung vorzulegen
Wenn Sie geimpft oder immunisiert wurden, ist kein Nachweis erforderlich
5
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dürfen geschlossene Räume wie Galerien, Museen, Sportstätten etc
nur mit negativem Testergebnis betreten
6
Clubs und Diskotheken
Hier müssen diejenigen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind, einen negativen PCR-Test vorlegen
Ein Antigentest reicht NICHT! Auf der Tanzfläche oder im Sitzbereich besteht bei entsprechendem Hygienekonzept keine Maskenpflicht
7
Restaurants und Bars
Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen wie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen
Wer sich ins Haus begeben will, muss sich testen lassen, sofern er nicht geimpft oder genesen ist
8
Besuch im Krankenhaus oder Pflegeheim
Wer Verwandte oder Bekannte im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen will, muss eine FFP2-Maske tragen und sich testen lassen
Unsere Quellen:
„Vereinbarung zum Konzept zur Maskenpflicht in Vereinen“ vom 17.08.2021, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/einigung-auf-konzept-zur-maskenpflicht-in- Clubs/ , abgerufen am 23.08.21
„Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung“, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/, abgerufen am 23.08.21
„Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ vom 14.08.2021, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes- baden-württemberg /, abgerufen am 23.08.21
30.07.21 (16:46 Uhr): Einlass für Shopping- und Tagestouristen OHNE Prüfungspflicht
Deutschland hat eine Testpflicht für Reiserückkehrer beschlossen
Ab 1
August müssen alle Personen ab 12 Jahren bei der Einreise getestet werden
Dies gilt jedoch nicht für Grenzgänger und Tagestouristen wie unsere Kunden
Es sei denn, Sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem als Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuften Gebiet aufgehalten
Ausnahmen von der Prüfpflicht:
Geimpfte Personen* Genesene Personen* Pendler*innen im Grenzgebiet* Kurzaufenthalte bis zu 24 Stunden
*Der entsprechende Nachweis ist mitzuführen
Der Test muss bei der Einreise mitgeführt werden
Im Grenzbereich werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt
An den Grenzen wird es keine umfassenden Kontrollen geben
Was bedeutet das für unsere Schweizer Kunden?
Für sie ändert sich nichts
Sie können weiterhin ohne Test in das Land einreisen
Getestet werden müssen Sie nur, wenn Sie sich länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten wollen – es sei denn, Sie sind geimpft oder genesen
Anschwellen:
„Fragen und Antworten zur neuen Einreiseregelung“, Bundesministerium für Gesundheit, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-neue-einreisevo.html, abgerufen am 30.07.21
“Reiserückkehrer sollten ab Sonntag Tests vorweisen” von Henrike Roßbach in SZ, https://www.sueddeutsche.de/politik/deutschland-einreise-testobligatory-urlaub-reise-1.5368127, abgerufen am 30.07.21
„Einreisepflichttest soll schon zum 1
August kommen“ auf t-online, https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_90534054/neue-corona-regeln-einreise-obligatory-test-soll-schon -am-1-august-kommen.html, abgerufen am 30.07.21
19.07.21 (08:39 Uhr): Kein Hochwasser in Bad Säckingen – Straßen und Geschäfte geöffnet
Heute Morgen erreichten uns viele E-Mails mit Anfragen zur Hochwassersituation in Bad Säckingen
Wir können uns beruhigen
In Bad Säckingen ist alles in Ordnung
Der Rheinuferweg direkt am Hochrhein ist überschwemmt, was jedoch keine Auswirkungen auf die Stadt und ihre Straßen hat
MyParcelshop und alle unsere anderen Shops sind wie gewohnt geöffnet
Parkplätze sind wie immer vorhanden und die Innenstadt lädt zum Bummeln ein
Hochwasser passiert Bad Säckingen
Allerdings ist der Rhein über die Ufer getreten
Hier ein Foto vom Rheinufer
Alles wie gewohnt in Bad Säckingen und bei Mein Paketshop
Ab heute gelten in Deutschland neue Corona-Lockerungen
Die wichtigsten Informationen für unsere Kunden aus der Schweiz:
Maskenpflicht
gilt in:
Geschäfte und Räumlichkeiten von Dienstleistern
Bus und Bahn
Öffentliche Gebäude
Arztpraxen etc.
Körperbezogene Dienstleistungen
Keine Maskenpflicht
besteht aus:
privates treffen
private Feiern
Sport machen
Gastronomie beim Essen und Trinken
muss angehoben werden:
Gastronomie
Schwimmbecken
Vergnügungsparks
Theater
Konzerte
Disko
Museen & Bibliotheken
ähnliche Veranstaltungen und Einrichtungen
Prüfpflicht
Tests sind für Personen erforderlich, die NICHT geimpft oder vollständig genesen sind, wenn:
touristische busfahrten
touristische Schifffahrt
Seilbahnen
Theater, Konzerte etc
Messen
Private Meetings – maximale Personenzahl
bis zu 25 Personen aus beliebig vielen Haushalten
alle geimpften und genesenen werden NICHT gezählt
20.06.21 (08:09 Uhr): Einlass OHNE Einschränkungen
Am 18
Juni zog das RKI die Einstufung der Schweiz als Risikogebiet zurück
Ab dem 20
Juni ist die Einreise für alle Schweizerinnen und Schweizer OHNE Einschränkungen möglich
Quellen:
https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/rki-aendert-einstufung-schwere-schweizerische-grenzkantone-ab-sonntag-kein-risikogebiet-mehr;art417930,10824584
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
13.05.21 (10:09 Uhr): Alle Einkaufs- und Tagestouristen dürfen ohne Quarantäne einreisen! Ab morgen öffnet MeinPaketshop wieder bis 19 Uhr
Wichtige Informationen zur Grenzöffnung: 1
Einreise OHNE Quarantäne und OHNE Einschränkungen (bei Aufenthalten bis zu 24 Stunden)
Baden-Württemberg erlaubt ab heute allen Personen die Einreise, die aus einem Risikogebiet wie der Schweiz kommen
Es gibt keine Quarantänepflicht und keine Einschränkungen
Einkaufen, Pakete holen oder einfach durch Bad Säckingen bummeln ist erlaubt
Sie dürfen sich maximal 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten.
Wenn Sie länger als 24 Stunden bleiben möchten, müssen Sie einen negativen Test vorlegen und sich unter www.einreiseanmeldung.de anmelden
Alle anderen Ausnahmeregelungen für den Grenzverkehr bleiben in Kraft
2
24-Stunden-Regelung für alle aus der Schweiz
Die 24-Stunden-Regelung gilt für alle Schweizer Kantone
3
KEINE Impfung und KEIN Test notwendig
Solange Sie aus einem Risikogebiet wie der Schweiz für maximal 24 Stunden nach Baden-Württemberg kommen, brauchen Sie KEINE Impfung oder einen Test
4
Medizinische Maske oder FFP2 im Shop
In Deutschland müssen Sie in allen Geschäften eine FFP2- oder OP-Maske tragen
Das gilt natürlich auch für MyParcelshop
Wenn Sie keine Maske haben, können Sie bei uns eine FFP2-Maske kaufen
5
Halten Sie den Mindestabstand ein! Nur drei Kunden gleichzeitig
Um die Abstandsregeln der deutschen Corona-Verordnung einzuhalten, dürfen sich maximal drei Kunden gleichzeitig im Geschäft aufhalten
Bitte halten Sie auch beim Anstehen vor dem Geschäft einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein
6
Sicherheit vor Ort
Um all unseren Kunden einen geregelten Ablauf bei der Abholung ihrer Pakete zu garantieren, haben wir Security vor Ort, an die Sie sich bei Bedarf wenden können
7
Kartonentsorgung vor dem Geschäft
Damit es im Shop zu keinem Stau kommt, werden wir vor dem Shop eine Auspackstation aufbauen
Hier können Sie Ihre Pakete auspacken und die Kartons entsorgen
8
Kein Ausdrucken im Shop
Wir möchten unnötige Wartezeiten für unsere Kunden vermeiden
Wir bitten Sie daher, Ihre Online-Rechnungen zu Hause auszudrucken
Drucken im Geschäft ist nicht möglich
9
Overlay-Gebühren werden erst ab dem 1
Juni wieder aufgenommen
Damit Sie genügend Zeit haben, Ihre Pakete abzuholen, erheben wir erst ab dem 1
Juni wieder Überschreitungsgebühren
10
Große Lieferungen bitte schnell abholen
Aufgrund der aktuellen Situation im Lager bitten wir alle Kunden mit großen Lieferungen, diese schnellstmöglich abzuholen
11
Keine Auskunft über den Lieferstatus am Telefon
Wir bearbeiten derzeit keine telefonischen Anfragen
Bitte nutzen Sie Ihr Kundenkonto, um zu erfahren, welche Sendungen wir auf Lager haben
12
Keine Zeit zum Chatten – große Entschuldigung
Wir freuen uns sehr auf unsere Kunden
Wir haben so lange nicht viele gesehen
Und wir unterhalten uns gerne mit Ihnen, aber wir werden wahrscheinlich morgen oder am Samstag keine Gelegenheit dazu haben
Bitte, bitte sei nicht sauer
Es ist nicht unhöflich, wir müssen uns nur schnell bewegen, um alle Befehle zu erteilen
Den netten Plausch holen wir nach, wenn sich die Lage beruhigt hat
Ehrenwort
13
Wieder geöffnet bis 19 Uhr
Wir haben ab Freitag (14.05.21) bis 19 Uhr wieder geöffnet:
Montag bis Freitag: 9-13 Uhr und 14-19 Uhr
Samstag: 9-15 Uhr
12.05.21 (22:56 Uhr) Grenze offen!
Ab morgen 13.5
der Grenzübertritt nach Deutschland für Einwohner der Schweiz bis zu 24 Stunden wieder uneingeschränkt möglich! So können Sie ohne Quarantäne Ihre Pakete abholen und einkaufen gehen oder einen Ausflug machen
Nicht vergessen: Am Donnerstag haben wir wegen Feiertag geschlossen
Es besteht weiterhin Maskenpflicht (FFP2 oder OP)
Einkaufen ist auch möglich
Alle Kantone
Aufenthalt für 24 Stunden möglich
KEINE Impfpflicht und KEINE Testpflicht für Aufenthalte bis 24 Stunden
Quelle 1: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/bund-beschlusst-neue-einreiseverordnung/
Quelle 2: https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/erleichterung-im-deutsch-schweizerischen- Grenzverkehr-tages-und-einkaufstourismus-wieder-erlaubt-24-stunden-halt-im-riskarea-ohne-einschraenkungen -möglich;art417930,10807415
Quelle 3: https://www.nzz.ch/schweiz/baden-wuerttemberg-oeffnet-die-border-fuer-schweizer-einkaufstouristen-was-gilt-jetzt-neu-ld.1581569
7.5.21 (13:34 Uhr) Fälschung! Meldung „Grenzübertritt ohne Quarantäne“ ist falsch
Auf der Website eines Wettbewerbers gibt es derzeit Fehlinformationen
Dort heißt es: „Alle Einwohner der Schweiz können ohne Quarantäne nach Deutschland kommen, um ihre Pakete abzuholen.“ DAS IST FALSCH!!!
Nach wie vor dürfen nur Personen, die unter die Ausnahmeregelungen fallen, die Grenze passieren
Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf noch einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt
MyParcelshop ist schockiert, dass Wettbewerber ihre Kunden mit falschen Angaben dazu animieren, gegen die Corona-Maßnahmen zu verstoßen
Dies ist weder im Interesse unserer Kunden, die mit erheblichen Strafen rechnen müssen, noch von uns Grenzdienstleistern
Gestern berichteten wir unter Berufung auf den “Südkurier”, dass die Grenze für vollständig geimpfte Personen ab dem 19
April ohne Quarantäne passierbar sein soll
Nun wurde diese Regelung auch offiziell in die „Corona-Verordnung Einreisequarantäne“ des Landes Baden-Württemberg aufgenommen
Damit wird sichergestellt, dass vollständig geimpfte Personen ohne Quarantäne die Grenze passieren können
Entsprechende Nachweise sind selbstverständlich mitzuführen
Wie der Südkurier heute berichtet, will das Land Baden-Württemberg seine Einreisebestimmungen zum 19
April ändern
Ab dann dürfen Personen, die vollständig gegen Corona geimpft wurden, OHNE Quarantäne einreisen
Geimpfte Personen dürfen jedoch KEINE Krankheitssymptome aufweisen
Der Impfstoff muss auch in der EU zugelassen werden
Im Moment sind dies: BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Wer vollständig geimpft ist (in der Regel 2 Impfungen), darf ohne Quarantäne ein- und ausreisen
Bitte bringen Sie einen Impfnachweis mit
Die Impfung muss 14 Tage abgeschlossen sein
Geimpft wurde bei BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson
(Weitere in der EU zugelassene Impfstoffe werden folgen) Wer nur teilweise geimpft ist (derzeit eine Impfdosis), muss weiterhin in Quarantäne
Wer geimpft wurde, aber Krankheitssymptome aufweist, muss sich ebenfalls in Quarantäne begeben
Viele weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht
So können beispielsweise Personen, die von Corona vollständig genesen sind, auch ohne Quarantäne ein- und ausreisen, wenn die Erkrankung mindestens 21 Tage und maximal 3 Monate zurückliegt
Das Überleben der Krankheit muss mit einem PCR-Test nachgewiesen werden
Weitere Ausnahmen finden Sie unter: Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf noch einreisen? Alle Ausnahmen einfach erklärt #Update
Wir verlängern unsere Öffnungszeiten erneut
Da dies eine gute Nachricht ist und unsere Kunden uns darum gebeten haben, verlängern wir unsere Öffnungszeiten erneut
Ab dem 20
April sind wir wie folgt für Sie da:
Dienstag bis Freitag:
09:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00
Samstag:
09:00 – 15:00 30
März 2021 (12:35 Uhr): Einreisebestimmungen geändert – keine Erleichterung an der Grenze
Die Verordnung des Sozialministeriums über Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde heute geändert
Für Reisende aus Virus-Varianten-Gebieten gibt es leider nur geringfügige Erleichterungen
Einreisende aus Virus-Varianten-Gebieten müssen sich daher wie Einreisende aus anderen Risikogebieten in eine zehntägige Isolation begeben
(vgl
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/instrumente/PDF/Coronainfos/210329_CoronaVO_Einreise-Quarantaene_Begruendung.pdf)
Für unsere Kunden ändert sich nichts
Die eigentliche Grenzschließung ist immer noch Stand der Dinge
Die Bundesregierung hat soeben angekündigt, dass Gründonnerstag und Karsamstag doch nicht zu Ruhetagen erklärt werden
Eigentlich müssten diese Tage nach dem gestrigen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz wie Sonntage behandelt werden.
MeinPaketshop ist daher am 1
April (Donnerstag) und Samstag (3
April) von 11 bis 15 Uhr geschlossen – ebenfalls MeinPaketshop
Gestern hat die Bund-Länder-Konferenz beschlossen, dass die Ruhetagregelung zwischen Gründonnerstag und Ostermontag gelten soll
Das bedeutet, dass auch der 1
April und der 3
April ausfallen und alle Geschäfte geschlossen sind
Am Karsamstag dürfen nur Lebensmittelmärkte öffnen
MyParcelshop ist daher vom 1
April bis einschließlich 5
April geschlossen!
Deutschland hofft, die rasant steigende Inzidenz durch Schließung aller Geschäfte und Kontaktbeschränkungen in den Griff zu bekommen
Die CDU-Städteverbände Bad Säckingen und Wehr fordern die Wiedereinführung der 24-Stunden-Regelung, wie die Badische Zeitung und der Südkurier heute berichten
Wir haben die Forderung: CDU-Städteverbände in Bad Säckingen und Wehr fordern schnellstmöglich quarantänefreie Grenzübertritte inklusive Tests und Impfnachweisen
Die letzten Lockerungen der Corona-Maßnahmen machen Hoffnung
Was die Landespolitik jedoch völlig ignoriert, ist die Situation an der Grenze
Unsere Region ist wirtschaftlich, sozial und kulturell von ihren Schweizer Nachbarn abhängig
Doch nach den aktuellen Corona-Verordnungen bleiben die Regeln an der Grenze wie im Januar 2021
Damit ist der quarantänefreie Grenzübertritt für Shopping- und Tagestouristen ausgeschlossen
Das muss sich schnellstmöglich ändern, denn die Auswirkungen dieser faktischen Grenzschließung sind überall sichtbar: Restaurants gehen pleite und Geschäfte verschwinden aus dem Stadtbild
Viele Unternehmen können ihre Schweizer Kunden gar nicht mehr oder nur noch sehr schwer erreichen, was zu existenzbedrohenden Umsatzeinbrüchen führt
Beschäftigte bleiben in Kurzarbeit oder sind bereits arbeitslos geworden
Wir fordern deshalb: Die 24-Stunden-Regelung für Tages- und Einkaufstouristen aus den Grenzkantonen muss wieder eingeführt werden
Wir brauchen sie, damit sich der kulturelle, soziale und vor allem wirtschaftliche Schaden in unserer Region nicht ausweitet
Verknüpft man diese Maßnahme mit Testszenarien, lässt sich der Infektionsverlauf ebenso wie in Deutschland gut kontrollieren
Wir, die CDU-Städteverbände in Bad Säckingen und Wehr, gehen davon aus, dass die Grenze mit dieser Massnahme wieder das wird, was sie einmal sein sollte: Ein Zeichen der Verbundenheit zwischen der Schweiz und Deutschland
Die Bedürfnisse der Grenzregion müssen endlich gehört werden von Landespolitikern
Die CDU-Städteverbände in Bad Säckingen und Wehr
Wir hoffen, dass diese Forderung Gehör findet und wir viele unserer Kunden bald wieder bei uns begrüßen dürfen
Wir haben beim Ministerium für Soziales und Integration des Landes Baden-Württemberg nachgefragt
Wir wollten wissen, wann die Grenze wieder für alle ohne Quarantäne geöffnet ist
Das Ministerium antwortete: „Grundsätzlich bestünde eine Grundlage für die vollständige Aufhebung der Quarantänepflicht, wenn die Schweiz oder die betreffenden Grenzregionen von den zuständigen Bundesbehörden nicht mehr als Risikogebiet ausgewiesen würden.“ Zudem wollten wir wissen, ob die vor Weihnachten geltende 24-Stunden-Regelung für Tagestouristen aus den Grenzkantonen reaktiviert werden kann
Doch auch hier gab es keine positive Antwort: „Die Einschränkung der 24-Stunden-Regelung in Grenzregionen bleibt daher bis auf Weiteres bestehen
Informationen über etwaige Änderungen werden zeitnah auf der Website des Sozialministeriums oder über Pressemitteilungen verbreitet.“
Kurzum: Für unsere Kunden, für meine Mitarbeiter und mich ändert sich bis Ostern nichts
Aber ich bleibe optimistisch, dass der Osterhase uns allen ein paar positive Inzidenzwerte ins Osternest legt.
(Euer Simon Kühn)
E-Mail vollständig
04.03.21 (07:56 Uhr): Vorerst keine offenen Stellen
Gestern fand in Deutschland der Corona-Gipfel der Länder und des Bundes statt
An den Inzidenzwert gekoppelte Öffnungsstrategien wurden vorgestellt
Regional soll eine schrittweise Öffnung des Einzelhandels erfolgen
Dafür muss allerdings die 7-Tages-Inzidenz für drei Tage unter 50 liegen
Liegt er zwischen 50 und 100, darf der Händler Click & Meet machen
Im Landkreis Waldshut, in dem Bad Säckingen liegt, lag die 7-Tage-Inzidenz heute bei 76,6
Den konkreten Stufenplan für Neueröffnungen in Baden-Württemberg finden Sie hier
Auf dem Gipfel gab es keine Aussagen darüber, wie die Grenzen aussehen würden
Diese konkreten Grenzfragen werden ohnehin von den Bundesländern geregelt
Für unsere Kunden aus der Schweiz bedeutet das:
Aktuell ändert sich nichts
Ausgenommene Personen können ohne Quarantäne zu uns kommen
Einkaufs- und Tagestouristen müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben, was de facto einer Grenzschließung gleichkommt
Unser Verzollungsservice ist weiterhin für alle Kunden da
Er bringt Ihre Pakete sicher über die Grenze
Quellen:
26.02.2021 (13.42 Uhr): Landkreis Waldshut ändert Einreisebestimmungen aber nur für Hochinzidenz- und Virusvariantengebiete
Für die Einreise in den Landkreis Waldshut gibt es einige Änderungen
Es geht um den Umgang mit Menschen, die aus Hochinzidenzgebieten kommen
Sie müssen fortan einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
Hochinzidenzgebiete sind Regionen, in denen es in den letzten sieben Tagen mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gab
Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 83,3 gehört die Schweiz derzeit nicht zu den Hochinzidenzgebieten
Ausnahme für Grenzgänger
Betreten Grenzgänger aus einem Hochinzidenzgebiet Arbeit, Schule, Ausbildung, Wohnung etc., müssen sie sich nur zweimal pro Kalenderwoche testen lassen
Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein
Wenn bei der Einreise kein Test verfügbar ist, muss dieser sofort abgelegt werden
Dies ist beispielsweise in Haus- und Facharztpraxen sowie in Corona-Spezialpraxen möglich
Auch viele Apotheken bieten diesen Service an
Der Besuch von Verwandten ist weiterhin erlaubt
Die soeben erläuterte Ausnahme für Grenzgänger gilt auch, wenn Sie Verwandte ersten Grades wie Ihren Partner oder Ihre Kinder besuchen
Eintrag aus einem Virenvariantenbereich
Bei Einreise aus einem Virus-Varianten-Gebiet muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden sein darf
Bei der Einreise aus Virus-Varianten-Gebieten wird KEINE Ausnahme für Grenzgänger gemacht
Virusvariantenbereiche sind Regionen, in denen Virusmutationen häufig vorkommen
Diese Mutationen müssen als gefährlicher angesehen werden als die Virustypen, die bereits im Inland vorhanden sind
Kostenlose Tests
Das Land Baden-Württemberg finanziert einen kostenlosen Service für Antigen-Schnelltests für Grenzgänger
Die Tests können in Haus- und Facharzt- und Corona-Spezialpraxen sowie in Apotheken, die diesen Service anbieten, durchgeführt werden
Sollten die Schweiz oder bestimmte Kantone zum Hochinzidenzgebiet oder Virusvariantengebiet erklärt werden, wird der Landkreis Waldshut weitere Testmöglichkeiten schaffen
Was bedeutet das für unsere Kunden?
Für sie ändert sich derzeit nichts
Die oben genannten Regeln gelten nur, wenn die Schweiz oder Kantone zu Hochinzidenz- oder Virusvariantengebieten erklärt werden
Wir haben mit dem Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg kommuniziert, um Fragen zu den aktuellen Einreisebestimmungen zu klären.
Können Geimpfte ohne Quarantäne einreisen? Leider nein, eine Impfung alleine erlaubt keine Einreise ohne Quarantäne
Reicht es aus, einen negativen COVID-19-Test vorzuweisen, um ohne Quarantäne einreisen zu dürfen? Für Tagesausflügler und Shoppingtouristen gilt auch bei negativem Test eine Quarantänepflicht
Über die aktuellen Ausnahmen informieren Sie sich in unserem Blogbeitrag Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf noch einreisen? Lesen Sie alle Ausnahmen einfach erklärt
Einwohnerinnen und Einwohner der Grenzkantone, die von COVID-19 genesen sind, dürfen für 24 Stunden ohne Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen
Mit welchen Papieren weisen diese Menschen ihre Genesung bei einem Check-up nach? Diese Personen benötigen für die Einreise ein ärztliches Attest
Die Krankheit muss mindestens 21 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen
Die überstandene Infektion muss mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigt worden sein
25.01.21 (12:32 Uhr): Diese Länder gelten nun als Hochinzidenzgebiete
Ab heute gelten strengere Einreisebestimmungen für Deutschland
Baden-Württemberg hat diese Regelungen bereits am 18
Januar eingeführt
eingeführt
Weitere Details finden Sie im Beitrag vom 18.01
(9:21 Uhr)
Neu ist nun, dass bestimmte Länder als Hochinzidenzgebiete gelten
Das sind Staaten und Territorien, die eine höhere Inzidenz als 200 haben
In Ausnahmefällen können es auch Länder mit einem niedrigeren Wert sein
Ab Sonntag sind folgende Gebiete enthalten: Albanien, Andorra, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Iran, Israel und die Palästinensischen Gebiete, Kolumbien, Kosovo, Lettland, Libanon, Litauen, Mexiko, Montenegro, Nordmazedonien, Panama, Portugal , Serbien , Slowenien und die Vereinigten Arabischen Emirate
Dazu gehören auch Tschechien, Portugal, Spanien, Ägypten und die USA
Wer aus diesen Ländern einreist, muss einen negativen PCR-Test vorweisen können
Weitere Einreisebestimmungen siehe Beitrag vom 18
Januar (9:21 Uhr)
Gibt es Änderungen an der deutsch-schweizerischen Grenze? Wie geschrieben gelten die verschärften Regelungen in Baden-Württemberg seit dem 18
Januar
Deshalb ändert sich hier nichts
Grenzkontrollen werden nur stichprobenartig durchgeführt
Wie einige Kunden uns mitteilen, gibt es sogar Grenzübergänge, die nicht besetzt sind
Im Landesinneren findet jedoch eine Schleierfahndung statt
Wer trotz Quarantänebestimmungen die deutsch-schweizerische Grenze passieren darf, erfahren Sie hier:
21.01.21 (8:50 Uhr): Pressemeldung – Ausnahme zur Abholung bis diesen Samstag
Über die Abholung von Paketen mit oder ohne Quarantäne gab es in den vergangenen Tagen viel Verwirrung
Darüber haben wir Sie hier im Newsticker und im Newsletter informiert
Nun berichtet auch der Südkurier über die Ereignisse und die Ausnahme für unsere Kunden
(siehe Bericht vom 18.01.21 [13:13 Uhr])
20.01.21 (09:04 Uhr): FFP2-Masken bzw
medizinische Masken sind in Geschäften Pflicht
Laut der gestrigen Bund-Länder-Konferenz sollen FFP2-Masken bzw
medizinische Masken in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr zur Pflicht werden
Einfache Stoffmasken oder Tücher reichen nicht mehr aus
Weitere Informationen: https://bnn.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/komm-die-ffp2-maskenobligation-das-muessen-sie-ueber-atemschutzmasken-wissen
Wichtig für unsere Kunden
Medizinische oder FFP2-Masken erhalten Sie in Apotheken und natürlich im Internet
Wann die strengere Maskenpflicht gilt, können wir noch nicht sagen
Wir informieren Sie hier, sobald das Land Baden-Württemberg die Verordnung umsetzt
18.01.21 (13:13 Uhr): Alle Bestellungen bis Ende dieser Woche ohne Quarantäne abholen! Bedingung: Vor oder am 12.1
bestellt
Befreiung vom Ordnungsamt:
Alle Einwohner der Grenzkantone dürfen ihre Bestellungen ohne Quarantäne bis Samstag, 23
Januar bei uns abholen
Die Bestellung muss jedoch vor oder am 12
Januar aufgegeben werden
aufgegeben worden sein
Bei einer späteren Bestellung entfällt diese Ausnahme
Speichern Sie Ihre Bestellbestätigung einfach als Nachweis für die Behörden auf Ihrem Smartphone ab
Hintergrund
Bis zum 12
Januar 2021 teilte das Sozialministerium mit, dass Einwohner der Grenzkantone die Grenzen ohne Quarantäne überschreiten könnten
Dies wurde in den Medien publik gemacht
Infolgedessen haben viele unserer Kunden ihre Pakete wie gewohnt bei uns bestellt
Am 12.1
Am Abend hieß es, diese Regelung gelte nicht
Zu diesem Zeitpunkt waren jedoch bereits viele Bestellungen aufgegeben worden
Deshalb erteilt uns das Ordnungsamt Bad Säckingen eine Sondergenehmigung, damit betroffene Kunden ihre Lieferungen abholen können.
Längere Öffnungszeiten von Donnerstag bis Samstag:
Um Ihre Bestellungen in Ruhe abholen zu können, öffnen wir zum Ende der Woche länger
Donnerstag und Freitag: 9.00 bis 19.00 Uhr Samstag: 9.00 bis 15.00 Uhr Zusammenfassung:
Einwohner der Grenzkantone können ihre Bestellung ohne Quarantäne bis Samstag abholen
Bedingung: Bestellung aufgegeben am oder vor dem 12.1.21
Speichern Sie die Bestellbestätigung als Nachweis auf Ihrem Smartphone
MyParcelshop ist diese Woche von Donnerstag bis Samstag länger geöffnet
(Do + Fr: 9 bis 19 Uhr, Sa: 9 bis 15 Uhr)
Quelle
18.01.21 (09:21 Uhr): Neue, strengere Einreisebestimmungen – außer für Grenzgänger
Ab heute gelten für Baden-Württemberg noch strengere Einreisebestimmungen
Grenzgänger sind davon zum Glück ausgenommen
Wer genau unter die Ausnahmen fällt, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag Ausnahmen von der Quarantäne: Wer darf trotzdem einreisen? Lesen Sie alle Ausnahmen einfach erklärt
Für Normalreisende gilt ab heute:
Wer aus einem Gebiet einreist, in dem die neuen, ansteckenderen Virusvarianten vorkommen, muss für die Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen
Das gilt aktuell für die Länder: Südafrika, Großbritannien, Irland und Nordirland – und ab Dienstag auch Brasilien
Wer aus einem der oben genannten Länder einreist, KANN die Quarantäne NICHT mit einem weiteren negativen Test verkürzen
Die unter 2
und 3
genannten Maßnahmen gelten auch für Reisende, die aus sogenannten Hochinzidenzgebieten einreisen wollen
Derzeit gibt es solche Gebiete im Ausland jedoch nicht
Für Bewohner der Grenzregionen gelten Ausnahmeregelungen
Hier kann die Grenze in der Regel ohne Quarantäne überschritten werden
(mehr siehe Artikel) Die Ausnahmeregelung für Bewohner der Grenzgebiete gilt jedoch NICHT für Einkaufs- und Tagestouristen
Sie müssen bei der Einreise die Quarantänevorschriften einhalten
Quelle: https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/einreise-regeln-aus-gebieten-mit-coronavirus-mutation-100.html
Weitere Informationen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
14.01.21 (15:52 Uhr): Ausnahme vom Ordnungsamt! Paketabholung erlaubt!
Uns erreichte Post vom Ordnungsamt der Stadt Bad Säckingen
Darin sind gute Nachrichten für Sie enthalten
Einwohner der Grenzkantone können alle bei uns gelagerten Bestellungen OHNE Quarantäne abholen
Dies gilt nur für Bestellungen, die bei uns lagern oder bis Samstag bei uns eintreffen
Ausnahme:
Wenn Sie am Montag (11.01.) oder Dienstag (12.01.) etwas bestellt haben und die Ware erst nach diesem Samstag (16.01.21) eintrifft, gilt die Abholerlaubnis auch für diese Bestellung
Zeigen Sie den Behörden als Nachweis einfach die Empfangsbestätigung Ihrer Sendung von MyParcelshop vor
Sie haben diese per E-Mail oder SMS erhalten
Auch die Mail vom Ordnungsamt sollten Sie ausdrucken oder auf Ihrem Handy speichern
Den Screenshot haben wir hier verlinkt
13.01.21 (08:42 Uhr): Paketabholung NICHT ohne Quarantäne – Grenze eigentlich dicht
Am Montag erreichte uns die Nachricht des Sozialministeriums Baden-Württemberg, dass die Abholung von Paketen ohne Quarantäne erlaubt sei
(Wir haben informiert.) Gestern Abend änderte das Ministerium seine Haltung: Das Abholen eines Pakets ohne Quarantäne ist nun nicht mehr erlaubt
Drei staatliche Stellen haben uns am Montag bestätigt, dass die Abholung eines Pakets ohne Quarantäne erlaubt ist: 1
Sozialministerium Baden-Württemberg
2
das Landratsamt Waldshut
3
das Ordnungsamt in Bad Säckingen
Zudem bestätigte der stellvertretende Pressesprecher des Ministeriums (Axel Murmann) gegenüber «20 Minuten» und der «Aargauer Zeitung», dass die Abholung von Paketen bei Paketdienstleistern ohne Quarantäne erlaubt sei
Am Dienstagabend teilte das baden-württembergische Sozialministerium mit: Die Paketabholung ist ausgeschlossen
Es gilt als Einkaufstourismus
Dieses unsägliche Verhalten der Landesregierung hat uns einen wirtschaftlichen Schaden und natürlich auch einen Imageschaden zugefügt
Bitte haben Sie Verständnis dafür: Wir sind hier nur der Bote, nicht der Verursacher!
12.01.21 (18:06 Uhr): Widersprüchliche Aussagen des Sozialministeriums zur Paketabholung
„20 Minuten“ berichtete gerade, dass das baden-württembergische Sozialministerium die Verordnung zur Paketabholung zurückgezogen hat
Ohne Quarantäne soll es nun nicht mehr erlaubt sein, ein Paket abzuholen
Wir wissen derzeit nicht, wie zuverlässig die Informationen sind, und versuchen, dies zu überprüfen
Sobald wir mehr Details wissen, werden wir Sie hier und im Newsletter informieren
Erklärung MeinPaketshop
Wir sind extrem schockiert über den Umgang des Sozialministeriums mit Paketshops, deren Mitarbeitern und natürlich den Schweizern
Wir haben bereits alle Vorbereitungen getroffen, um unsere Mitarbeiter aus der Kurzarbeit zu holen
Sie haben sich sehr gefreut, ihre Kollegen und Kunden wiederzusehen und etwas zu tun zu haben
Und jetzt kommt diese Meldung
12.01.21 (15:57 Uhr): MeinPaketshop kehrt zu den alten Öffnungszeiten zurück
Da Einwohner der grenznahen Kantone ihre Pakete ohne Quarantäne bei uns abholen dürfen, kehrt MeinPaketshop ab nächsten Montag zu seinen alten Öffnungszeiten zurück
Diese sind:
Mo Fr: 9.00 bis 19.00 Uhr Sa: 15 Uhr Unser Tipp: Alternatives Einkaufen beim Online-Lebensmittelhändler
Denn Paketabholung ist erlaubt, aber KEIN Einkaufen – bestellen Sie Ihre Lebensmittel online und lassen Sie diese an MyParcelshop liefern
Mehr dazu in unserem aktuellen Blogbeitrag: Einkaufen in Deutschland verboten? Bestellen Sie Lebensmittel, Drogerieartikel und Tiernahrung online bei MyParcelshop
12.01.21 (13:29 Uhr): Pressemeldung zur Grenzregelung bei der Paketabholung
Wieder einmal war MyParcelshop schneller
Erst jetzt berichtet die Presse über die Regelungen zur Abholung von Paketen an Paketstationen in Baden-Württemberg
Den Artikel “Verwirrung an der Grenze – Schweizer können Pakete ohne Quarantäne abholen” können Sie hier lesen
11.01.21 (13:53): Tolle Neuigkeiten! Pakete können OHNE Quarantäne abgeholt werden
Einwohner der Grenzkantone dürfen ihre Pakete OHNE Quarantäne abholen
Dies hat My Paketshop nach Rücksprache mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg, dem Landratsamt Waldshut und dem Ordnungsamt Bad Säckingen erfahren
Das Sozialministerium sieht uns Paketdienstleister als notwendig an, um den Warenverkehr aufrechtzuerhalten
Daher ist die Abholung eines Pakets NICHT dasselbe wie ein Kauf
Wer darf seine Pakete abholen?
Einwohner der grenznahen Kantone können ihre Pakete OHNE Quarantäne bei uns abholen
Diese Kantone sind:
Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden) Aargau Basel Basel-Landschaft Jura Schaffhausen Solothurn St
Gallen Thurgau Zürich
WICHTIG:
Der Grenzübertritt ohne Quarantäne ist nur zur Abholung Ihres Pakets erlaubt! Bitte NIEMALS shoppen oder ähnliches!!! Das ist nicht erlaubt.
Was mache ich, wenn mich Polizei, Zoll oder Ordnungsamt nach dem Grund meiner Reise fragen? Geben Sie als Grund Ihrer Reise die Abholung eines Pakets in einem Grenzpaketshop an
Weisen Sie darauf hin, dass dies laut Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg, Landratsamt Waldshut und Ordnungsamt Bad Säckingen zulässig ist
Zeigen Sie entweder den Ausdruck Ihrer E-Mail über den Wareneingang bei Mein Paketshop vor oder die entsprechende SMS oder E-Mail auf Ihrem Smartphone
Bei der Ausreise empfiehlt es sich, unsere Quittung vorzuzeigen
Dort steht neben der Paketgröße auch der Zeitpunkt der Abholung
Zusammenfassung
Die Einwohner der grenznahen Kantone dürfen OHNE Quarantäne abholen! Laut Sozialministerium gilt die Abholung eines Pakets NICHT als Kauf
Nur Abholung des Pakets ist erlaubt! Einkaufen oder ähnliches ist nicht erlaubt
Führen Sie die Gelangensbestätigung mit sich, um den Zweck Ihrer Einreise nachzuweisen
Zeigen Sie bei der Ausreise unsere Quittung vor
Dort steht neben der Paketgröße auch der Zeitpunkt der Abholung
Quellen:
Anrufe von MyParcelshop an das Sozialministerium, das Ordnungsamt und das Landratsamt
07.01.2021 (14:28 Uhr): Ausnahmen für Grenzgänger – die wichtigsten Fragen und Antworten
Unter welchen Bedingungen können Schweizerinnen und Schweizer ohne Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen? Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz dürfen derzeit ohne Quarantäne einreisen, wenn sie berufliche, schulische, medizinische, pflegerische oder familiäre Gründe haben
Familie bezieht sich auf Verwandte ersten Grades und Ehepartner oder Partner, die nicht im selben Haushalt leben
Muss ich diese Einreisegründe nachweisen? Ja, Sie sollten immer Dokumente dabei haben, die Ihren Einreisegrund belegen
Wer das nicht hat, dem droht ein Bußgeld
Ich arbeite in Deutschland, kann ich dort nach der Arbeit einkaufen, bevor ich zurück in die Schweiz gehe? Tatsächlich ist die gesetzliche Regelung in diesem Fall vage
Der Grenzübertritt ohne Quarantäne sei „hauptsächlich aus touristischen Gründen oder zu Einkaufszwecken“ verboten
Aber es steht nirgendwo, dass man nach der Arbeit auf der deutschen Seite nicht schnell in Deutschland einkaufen kann
Ihr Hauptgrund für den Grenzübertritt war Arbeit und nicht Einkaufen
Natürlich sollte man das nachweisen können.
Gibt es Busse für Einkäufe und Tagesausflügler
Ja, das gibt es
Wer eindeutig als Shopping- oder Tagestourist erwischt wird, muss 650 Euro zahlen
Ausfuhrscheine werden noch immer an der Grenze abgestempelt
Ja, Ausfuhrscheine werden derzeit vom Zoll abgestempelt
Allerdings mit kürzeren Öffnungszeiten, da in Baden-Württemberg ab 20 Uhr eine Ausgangssperre gilt
Wie wird alles kontrolliert?
Die Polizei kontrolliert die Richtlinien an der Grenze und im Hinterland
Auch die Damen und Herren der Ordnungsämter halten Ausschau nach Shopping-Touristen
Quellen:
https://www.suedkurier.de/region/hochrhein/kreis-waldshut/aus-der-schweiz-unterwegs-in-deutschland-einkaufstourismus-kann-teuer-werden;art372586,10705253
https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/kein-shopping-tourism-no-day-excursions-seit-23.dezember-ist-der-grenzverkehr-zur-schweiz-eingeschränkt-was-hat- that-brought;art417930, 10704792
01.06.21 (8:49 Uhr): Die deutsche Sperrung wird verlängert
Es überrascht nicht, dass Deutschland seinen Lockdown bis zum 31
Januar verlängert
Zudem werden die Kontaktbeschränkungen verschärft
Er darf nur eine Person aus einem anderen Haushalt treffen
Ändert sich die Grenzsituation? Bis zum 31
Januar wird die Grenze nicht durchlässiger
MyParcelshop hatte aus diesem Grund bereits seine Öffnungszeiten verkürzt.
Ab dem 11
Januar müssen Reisende neben der 10-tägigen Quarantäne auch innerhalb von 48 Stunden nach der Einreise auf das Virus getestet werden
Dies ist obligatorisch
Auch die Bundesländer wollen die Grenzen kontrollieren und enger reisen =1212905
01.02.21 (10:34 Uhr) Verkürzte Öffnungszeiten
Wir haben unsere Öffnungszeiten voraussichtlich bis zum 31
Januar 2021 reduziert
Wir sind wie folgt für Sie da:
Dienstag bis Samstag: 11:00 bis 15:00 Uhr Wir hoffen, dass die Einreisebedingungen für Shopping- und Tagestouristen schnell wieder gelockert werden
Wir informieren Sie per Newsletter und an dieser Stelle, sobald sich die Situation ändert
Trotzdem möchten wir die Gelegenheit nicht versäumen, Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr zu wünschen
29.12.20 (7:35 Uhr) Wer darf ohne Quarantäne grenzüberschreitend sterben? Grund für strengere Einreisebestimmungen
Auch wenn wir sagen, dass die Grenze dicht ist, entspricht das nicht den rechtlichen Tatsachen
Jeder kann sie bestehen
Danach müssen Sie sich jedoch in eine 10-tägige Quarantäne begeben (kann bei negativem COVID-19-Test auf 5 Tage verkürzt werden)
Da aber Tages- und Shoppingtouristen dafür kaum Zeit haben, ist die Grenze für diesen Personenkreis praktisch geschlossen
Wer darf ohne Quarantäne über die Grenze?
Personen, die aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiären Gründen die Grenze überqueren
Das Sozialministerium Baden-Württemberg nennt gute Gründe
Wer darf die Grenze NICHT ohne Quarantäne überqueren?
Ausgenommen sind Ausflüge, sportliche Zwecke, einschließlich Wintersport, sowie Einkaufstourismus
Warum dürfen Shopping- und Tagestouristen nicht mehr ins Land? Das Land Baden-Württemberg begründet diese Entscheidung damit, dass Tages- und Einkaufstouristen anonym seien
Das Contact Tracing ist für diese Personengruppen daher nicht gewährleistet
Personen, die aus zwingenden Gründen (Schule, Arbeit, Familie, Medizin) die Grenze überqueren, ist die Kontaktverfolgung einfacher, da sie in der Regel nicht anonym einreisen
Der Arbeitgeber, die Familie, der Arzt oder die Schule kennen die Person
Dürfen Personen mit einem triftigen Grund für den Grenzübertritt noch schnell einkaufen oder ein Paket abholen? Dies ist derzeit nicht geregelt
Das baden-württembergische Sozialministerium empfiehlt jedoch, das Land unverzüglich nach Abarbeitung des Einreisegrundes zu verlassen
Busse für Personen, die Pakete oder Einkäufe über die Grenze bringen, gibt es derzeit nicht
Sobald MyParcelshop Gegenteiliges feststellt, werden wir Sie hier im Newsticker darüber informieren
Sie möchten mehr Informationen?
Der Südkurier hat eine sehr gute Übersicht zusammengestellt, was alles noch geht und was nicht: Skifahren und Einkaufen passé: Baden-Württemberg erschwert den Grenzverkehr zur Schweiz – was geht und was nicht mehr? Anschwellen:
23
Dezember 2020 (6.31 Uhr) Ausnahme: Einwohner der Grenzkantone dürfen ihre Weihnachtspäckchen abholen
Wie auf der Website der Landesregierung nachzulesen ist, können Schweizerinnen und Schweizer, die bisher von der 24-Stunden-Regelung profitiert haben (Einwohnerinnen und Einwohner der Grenzkantone), noch vor Weihnachten die Grenze passieren
Sie können Ihre Pakete jedoch NUR an einer deutschen Lieferadresse abholen
Kunden mit Wohnsitz in den Grenzkantonen können ihre Weihnachtsbestellungen heute (23.12.20) und morgen (bis 14 Uhr) bei uns abholen und schnell über die Grenze bringen
Bedingung: Die Bestellung muss bis zum 22.12
aufgegeben worden sein
Sie gilt nur für Einwohner grenznaher Kantone, die bisher für 24 Stunden ohne Test einreisen durften
(Wir gehen davon aus, dass diese Ausnahmeregelung nach Weihnachten ihre Gültigkeit verliert.) 22.12.2020 (14:35 Uhr) Baden-Württemberg führt Quarantäne für alle Grenzgänger ein
Wie verschiedene Medien berichten, hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen, die 24-Stunden-Regelung für grenznahe Kantone auszusetzen
Grund dafür sind die rasant steigenden Corona-Infektionszahlen in der Grenzregion
Auswirkungen auf unsere Kunden
Sie können nicht mehr einfach zu uns kommen, auch wenn Sie in einem grenznahen Kanton wohnen
Für fast alle, die die Grenze überqueren, besteht nun eine Quarantänepflicht
Deshalb ist zum Beispiel Einkaufstourismus nicht mehr möglich
Ausnahmen von der Quarantänepflicht
Ausnahmen von der Quarantänepflicht gibt es nur für Personen, die aus beruflichen, dienstlichen, geschäftlichen, schulischen, medizinischen oder familiären Gründen die Grenze überqueren
Ein entsprechender Nachweis ist mitzuführen
Die neue Maßnahme gilt ab heute Abend
Die 24-Stunden-Regelung wird heute Nacht ausgesetzt
Die Information erhielten wir von der Pressestelle der Landesregierung
(Die Aussetzung der Regel wurde noch nicht auf der Website des Landes veröffentlicht.) Quelle:
https://www.suedkurier.de/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-schraenkt-mit-quarantaeneobligation-den-Grenzverkehr-mit-france-und-der-schweiz-ein;art417930,10697149, https://www
stuttgarter-zeitung.de/content.grenzverkehr-zu-frankreich-und-der-schweiz-quarantanepflicht-fur-wintersportler-und-einkaufstouristen.b460aeb7-bc91-41d4-8f93-6eb0690ae225.html, https://www.badisches-tagblatt
de/News/Landesbeschränkungen-Grenzverkehr-für-Touristen-und-Shopper-68224.html
13.12.2020 (12:25 Uhr) Deutscher Lockdown: MyParcelshop bleibt geöffnet, ebenso die Grenzen
Die deutschen Ministerpräsidenten haben sich heute getroffen und Regeln für den harten Lockdown in Deutschland festgelegt
Die Regeln im Überblick:
Beginn des Lockdowns: 16.12.2020 Ende des Lockdowns: voraussichtlich am 10.01.2021 Kontakt: max
5 Personen aus zwei Haushalten (Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt) Die Bürger sollten auf alle unnötigen Fahrten verzichten
Kein Ausschank und kein Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit Geschäfte werden geschlossen (Ausnahmen siehe 7.) Folgende Geschäfte dürfen weiterhin öffnen: Wochenmärkte, Direktverkäufer von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Reformhäuser, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Auto- und Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Postämter, Reinigungen, Waschsalons, Zeitschriftenläden, Tier- und Futtermärkte, Christbaum- und Großhändler
Ausnahme Weihnachten (24
– 26.12.2020):
Zu den 5 Personen aus zwei Haushalten dürfen noch vier weitere Personen kommen, wenn es sich um direkte Verwandte handelt
(Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt)
Silvester und Neujahr:
KEIN Verkauf von Pyrotechnik Anhäufungs- und Versammlungsverbot Kein Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen (Gemeinden legen genaue Orte fest)
zusätzliche Regeln
Neben den genannten bundesweiten Regelungen können die Bundesländer eigene ergänzende Maßnahmen festlegen
Dazu gehört beispielsweise die Ausgangssperre in Baden-Württemberg (siehe Bericht vom 11.12.2020 hier im Ticker)
geöffnet?
Ja, wir sind Postdienstleister, daher gilt für uns die Ausnahme
Wir bleiben wie gewohnt geöffnet
Ist die Grenze geschlossen?
An den Regelungen für den Grenzverkehr hat sich NICHTS geändert
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Grenzkantone können weiterhin zu uns kommen
Für alle anderen gelten die bekannten Quarantäne- und Testpflichten
Bietet MyParcelshop an, meine Bestellung in die Schweiz zu versenden? Ja, das ist möglich
Nutzen Sie unseren Verzollungsservice
Quelle: https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1827366/69441fb68435a7199b3d3a89bff2c0e6/2020-12-13-beschluss-mpk-data.pdf?download=1
11
Dezember 2020 (12:52 Uhr) Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg: Einkaufen erlaubt, MyPackage Shop ist geöffnet
Ab dem 12.12.2020 gelten in Baden-Württemberg Ausgangsbeschränkungen
Ab 20 Uhr bis 5 Uhr dürfen nur Personen aus beruflichen oder medizinischen Gründen oder Begleitpersonen von Minderjährigen, Kranken oder Pflegebedürftigen das Haus verlassen
Auch die Pflege der Tiere (inklusive Tierarztbesuche) ist ein Grund, das Haus zu verlassen
In der Zeit vom 23
bis 27
Dezember können private Veranstaltungen (Familienfeiern) auch nach 20 Uhr besucht werden
Von 5 bis 20 Uhr Gründe, das Haus zu verlassen, sind zusätzlich zu den Ausnahmen, die für die Nacht gelten: Einkäufe, private Treffen mit einem anderen Haushalt bis maximal 5 Personen
Kinder unter 14 Jahren werden nicht gezählt
Sonntagsberatungen über neue Beschränkungen
Am Sonntag beraten die deutschen Ministerpräsidenten über das weitere Vorgehen
Zwei wichtige Fragen für unsere Kunden sind: Müssen die Geschäfte vor Weihnachten schließen? Was ist mit dem Grenzverkehr? Was bedeutet das für unsere Kunden aus der Schweiz? Ihre Pakete können Sie aktuell wie bisher bei uns abholen – Stichwort: grenzkantonale Regelung
Auch wenn die Geschäfte geschlossen sind, bleibt MyParcelshop geöffnet
Als Postdienstleister gehören wir zu den systemrelevanten Unternehmen
An eine Schließung der Grenzen wird nach unseren Informationen NICHT gedacht
Es sieht alles so aus, als würde die grenzkantonale Regelung weiter gelten
Selbstverständlich können Sie auch unseren Verzollungsservice nutzen
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/alle-melden/message/pid/baden-wuerttemberg-erlaesst-national-exit-restrictions/
08.11.2020 (16.29 Uhr): Ab heute gelten in Baden-Württemberg neue Corona-Regeln im Grenzverkehr – Änderungen in der Übersicht
Wie wir am 5
November berichteten, ändert das Bundesland Baden-Württemberg einige seiner Einreisebestimmungen
Wichtig: Für Einwohner aus den Grenzgebieten gibt es KEINE Änderung
Sie können weiterhin bis zu 24 Stunden uneingeschränkt nach Baden-Württemberg einreisen
Diese Kantone profitieren von der Freizügigkeit:
Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
Aargau
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
St Gallen
Thurgau
Zürich
Wichtige Änderungen
Wenn Sie aus einem Risikogebiet nach Baden-Württemberg einreisen, müssen Sie sich für 10 Tage in Quarantäne begeben
Ein negativer Corona-Test allein reicht nicht mehr aus
Dies kann frühestens nach 5 Tagen Quarantäne erfolgen, um die Quarantänezeit zu verkürzen
Viele Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht:
Grenzgänger und Grenzgänger, die täglich oder wöchentlich zur Berufsausübung oder zum Studium einreisen Einwohner des Grenzgebiets (siehe oben) Besuch bei Verwandten ersten Grades (max
72 Stunden) Besuch beim Arzt oder sonstigen medizinisch notwendige Behandlung Negativer Corona-Test ist ausreichend für folgende Berufsgruppen: Ärzte, Krankenpfleger, Richter, Rechtsanwälte, Parlaments- und Regierungsbedienstete, Vollzugsbeamte und Sportler (Einschreibung zur Teilnahme an Wettkämpfen) Saisonarbeiter, die sich für einen Aufenthalt in Baden-Württemberg aufhalten mindestens 3 wochen
Sie müssen nachweisen, dass Sie unter die Befreiung fallen
Bei Berufspendlern genügt ein formloses Schreiben des Arbeitgebers
Einwohner der Grenzregion können ihren Wohnsitz mit Reisepass, Personalausweis oder Personalausweis nachweisen
Sie haben weitere Fragen zu den Einreisebestimmungen des Landes Baden-Württemberg? Dann schauen Sie hier: FAQ – Einreisebestimmungen und Tests für Reiserückkehrer
Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/neue-corona-verordnung-einreise-quarantaene-ab-8-november/
05.11.2020 (11:05 Uhr): Baden-Württemberg schafft neue Corona-Regeln im Grenzverkehr – keine Änderung für Einwohner der Grenzkantone
Baden-Württemberg ändert zum 8
November die Einreisebestimmungen
Der Zustand richtet sich nach den Richtlinien der deutschen Bundesregierung
Allerdings ändert die Landesregierung einige Regelungen dahingehend, dass Bewohner der Grenzgebiete weiterhin für maximal 24 Stunden ohne Test einreisen können.
Keine Änderung für Grenzgebiete
Schweizerinnen und Schweizer, die in folgenden Kantonen wohnen, können auch nach dem 08.11.2020 ohne Test oder Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen
Einzige Bedingung: Sie dürfen nicht länger als 24 Stunden bleiben
Die betroffenen Kantone sind:
Appenzell (Innerrhoden, Ausserrhoden)
Aargau
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
St Gallen
Thurgau
Zürich
Pendler und Menschen mit Familie in Risikogebieten
Pendler dürfen aus Risikogebieten ohne Test oder Quarantäne einreisen
Einzige Bedingung: Die Pendler müssen mindestens einmal pro Woche in ihren Heimatort zurückkehren
Kinder, Eltern, Ehe- und Lebenspartner in Risikogebieten dürfen ohne Test- oder Quarantäneauflage besucht werden, jedoch nur für maximal 72 Stunden
Nach dieser Zeit ist eine Prüfung fällig -das-Grenzverkehrsmittel;art417930,10656411
01.11.2020 (11.13 Uhr): Bundesaußenminister Maas sichert offene Grenzen zu – auch bei steigenden Fallzahlen
Wie der Deutschlandfunk berichtet, will Bundesaußenminister Heiko Maas die Grenzen auch bei höheren Fallzahlen offen halten
Sollten die Corona-Fallzahlen steigen und mehr Kontrollen an den Grenzen notwendig werden, würden diese NICHT geschlossen
Stattdessen greift man auf die Erfahrungen aus dem Frühjahr zurück
Sie haben gelernt, wie man Grenzkontrollen durchführt, ohne dass es kilometerlange Staus gibt. de.html?drn:news_id=1189711
30.10.2020 (10.10 Uhr): Merkel hält auch während des Lockdowns an offenen Grenzen fest
Die Verunsicherung unserer Kunden angesichts des bevorstehenden Lockdowns in Deutschland ist groß
Also hier nochmal in aller Deutlichkeit: Die deutschen Grenzen bleiben für Einwohner der Schweiz auch nach dem 2
November offen! Es gelten die bekannten Einreiseregeln: Ein negativer Corona-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein
Die Einwohner der Grenzkantone sind von den Tests ausgenommen
Sie dürfen für maximal 24 Stunden ungetestet und ohne Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen
MeinPaketshop bleibt geöffnet! Als Postdienstleister sind wir Teil der kritischen Infrastruktur und dürfen daher weiter öffnen
Grenzschließungen sollen NICHT kommen! Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gestern bei einem EU-Videogipfel gesagt, sie sei gegen erneute Grenzschließungen innerhalb der Europäischen Union
Regierungssprecher Seibert erklärte: „Gerade für Deutschland als Land in der Mitte Europas ist es wichtig, dass die Grenzen offen bleiben, ein funktionierender Wirtschaftskreislauf besteht und wir gemeinsam gegen die Pandemie vorgehen.“ (Zitiert aus https://www.deutschlandfunk.de/newsblog-zum-coronavirus-rki-first-more-than-18-000.2852.de.html?dram:article_id=472514)
29.10.2020 (16.31 Uhr): Auch nach dem Lockdown bleibt die Grenze für Bewohner der Grenzregion geöffnet
Wie der „Blick“ berichtet, wird die Grenze auf jeden Fall offen bleiben
Einwohner der Schweiz benötigen einen negativen Corona-Test (nicht älter als 48 Stunden), um nach Deutschland einreisen zu dürfen
Die Bewohner der Grenzkantone haben es besonders gut
Sie können ohne negativen Corona-Test oder Quarantäne nach Baden-Württemberg einreisen, wenn Sie sich nicht länger als 24 Stunden im Land aufhalten
Die Grenzkantone sind:
Aargau
beide Appenzell
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
Sankt Gallen
Thurgau
Zürich
MyParcelshop bleibt auch nach dem Lockdown am 2
November 2020 geöffnet
Wir sind Teil der kritischen Infrastruktur
lockdown-breaker-hunt-id16167657.html)
28
Oktober 2020 (19.45 Uhr): Lockdown sicher, aber deutsche Grenze bleibt offen – auch die Schweiz macht mit
Wie es in der heutigen Corona-Pressekonferenz von Bund und Ländern hieß, soll es an den Grenzen Bußgelder geben, aber KEINE Grenzkontrollen
(vgl.: https://youtu.be/wQJXmKq4XF8?t=2983) Trotz des Lockdowns vom 2
November 2020 in Deutschland können Einwohner der Grenzkantone zu Mypaketshop kommen
Natürlich nur unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen und der Prämisse, unnötige Reisen zu vermeiden
Auch die Schweiz will den Grenzverkehr nicht einschränken
Die Einreisequarantäne gilt fortan nur noch für Länder, deren Wert 60 Punkte über der Inzidenz in der Schweiz liegt
(vgl
https://www.20min.ch/story/corona-zahlen-schweiz-was-machen-bund-und-kantone-276065545009)
Wir rechnen damit, dass die Maßnahmen auf beiden Seiten der Grenze die erhoffte Wirkung zeigen
Aktuell sieht es danach aus, dass es in Deutschland ab dem 2
November zu einem vorübergehenden Lockdown kommen wird
MyParcelshop ist davon NICHT betroffen
Als Postdienstleister sind wir Teil der kritischen Infrastruktur
Dies ermöglicht uns, weiterhin zu öffnen
Diese Genehmigung haben wir von der Bundesnetzagentur schriftlich erhalten
Ihre Pakete und Briefe können Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten abholen
Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Verzollungsservice zur Verfügung
Er versendet Ihre Bestellungen in die Schweiz
Wie es in der Grenzregion weitergeht und welche Maßnahmen ab dem 2
November hier gelten, ist noch nicht bekannt
Hierfür sind in erster Linie die Bundesländer zuständig
Wir aktualisieren diesen Ticker, sobald uns neue Informationen vorliegen
Alle Einwohner der Grenzkantone dürfen derzeit für maximal 24 Stunden nach Deutschland einreisen
24.10.2020 (08:45 Uhr): Wirtschaftsexperten und Politiker sind sich einig: KEINE Grenzschließungen
Angesichts steigender Infektionszahlen wird eine breite Front aus Politikern und Wirtschaftsexperten aufgestellt, um Grenzschließungen um jeden Preis zu verhindern
Das berichtet der Südkurier
Rückblickend auf das Frühjahr 2020 sagt Claudius Marx (Geschäftsführer der IHK Hochrhein-Bodensee), die damalige Grenzschließung sei ein Fehler gewesen
Der wirtschaftliche Schaden für die Grenzregion war eklatant
Er findet es daher gut, dass die Grenzregion nun von der Quarantänepflicht (und Testpflicht) ausgenommen ist
Darüber hinaus engagiert sich die IHK als Organisation in Berlin dafür, „die Schranken hochzuhalten“
Martin Kistler sagt im gleichen Artikel: „Als Grenzregion sind wir wirtschaftlich, familiär und kulturell sehr eng miteinander verflochten.“ Auch Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter plädiert für eine Grenzöffnung
Das Chaos, das im Frühjahr war, darf nicht wieder auftauchen
Sie fordert ein grenzüberschreitendes Corona-Management und eine Zusammenarbeit der Behörden
So sehen das auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Felix Schreiner (Waldshut) und Andreas Jung (Konstanz)
Der Kampf gegen Corona sei nicht mit Schranken zu gewinnen, „sondern [durch] grenzüberschreitende Abstimmung und gemeinsame Vorsicht“
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Oktober 2020 (11:18 Uhr): Dies sind Kantone, aus denen Sie ohne COVID-19-Test einreisen dürfen
Die Regelung zur Einreise nach Baden-Württemberg aus der Schweiz haben wir für Sie herausgesucht
Hier ist der Screenshot der Verordnung
Die für unsere Kunden wichtigen Paragraphen haben wir gelb markiert
Die gesamte Verordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Bild: Screenshot https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/
Kommen Sie aus einem Kanton, für den KEINE Ausnahme gilt? Dann erstellen Sie eine Vollmacht!
Wenn Sie aus einem Kanton kommen, der nicht zur Grenzregion gehört (Ausnahmeregion), dann fragen Sie Freunde oder Verwandte aus diesen Kantonen
Sie bringen Ihre Bestellung bestimmt gerne mit
Sie müssen lediglich eine Vollmacht für die betroffene Person erstellen
Wie das geht, verraten wir Ihnen hier: Vollmachten erstellen und verwalten
22.10.2020 (13.56 Uhr): Ab Samstag ist die ganze Schweiz Risikogebiet – Einreise weiterhin möglich
Laut RKI (Rober-Koch-Institut) ist die ganze Schweiz ab Samstag Corona-Risikogebiet
Das bedeutet, dass Einreisen aus der Schweiz nach Baden-Württemberg (Bad Säckingen) unter folgenden Bedingungen möglich sind
(Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html)
A) Wenn Sie in einem der folgenden Kantone wohnen, können Sie problemlos einreisen.
Aargau
beide Appenzell
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
Sankt Gallen
Thurgau
Zürich
ACHTUNG: Sie dürfen sich nicht länger als 24 Stunden in Baden-Württemberg aufhalten
B) Wenn Sie aus folgenden Kantonen kommen, benötigen Sie für die Einreise einen negativen COVID-19-Test:
Bern
Freiburg
Genf
Glarus
Graubünden
Luzerne
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schwyz
Tessin
Uri
Wallis
Waadt
Zug
WICHTIG: Der TEST darf NICHT älter als 48 Stunden sein
Sie können jedoch so lange in Baden-Württemberg bleiben, wie Sie möchten
17
Oktober 2020 (12.31 Uhr): Diese Kantone dürfen aktuell einreisen
Viel Verwirrung herrscht über die 24-Stunden-Regelung für die Einreise aus Risikogebieten in der Schweiz
Deshalb haben wir uns die Mühe gemacht, alle Kantone zu finden, die aktuell einreisen dürfen
Aus diesen Kantonen können Sie derzeit problemlos einreisen:
Aargau
beide Appenzell
Basler Stadt
Basler Landschaft
Bern
Glarus
Graubünden
Jura (es gilt 24-Stunden-Regelung, da Gefahr besteht)
Luzerne
Obwalden
St Gallen
Schaffhaus
Solothurn
Thurgau
Tessin
Wallis
Zürich (es gilt die 24-Stunden-Regelung, da es sich um ein Risikogebiet handelt)
Was ist die 24-Stunden-Regel?
Einwohner der Schweiz, die in einem Risikogebiet wohnen, dürfen nach Baden-Württemberg einreisen
Sie dürfen sich jedoch nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten
Zudem gilt diese Regel nur für die folgenden Kantone
Unabhängig davon, ob es sich um ein Risikogebiet handelt oder nicht, dürfen Sie aus diesen Kantonen immer für maximal 24 Stunden einreisen:
Aargau
beide Appenzell
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
Sankt Gallen
Thurgau
Zürich
Folgende Kantone sind KEIN Risikogebiet
Hier können Sie problemlos nach Deutschland einreisen:
Aargau
beide Appenzell
Basler Stadt
Basler Landschaft
Bern
Glarus
Graubünden
Luzerne
Obwalden
St Gallen
Schaffhaus
Solothurn
Thurgau
Tessin
Wallis
Folgende Kantone dürfen nur mit einem negativen Corona-Test einreisen, der nicht älter als 48 Stunden ist: Freiburg
Genf
Neuenburg
Nidwalden
Schwyz
Uri
Waadt
Zug
Sobald es neue Informationen gibt, werden wir diese in unserem neuen Ticker veröffentlichen
fuer-einreisende-nach-baden-wuerttemberg/, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html )
16.10.2020 (19.27 Uhr): Keine Einschränkungen für fast alle Shopping-Touristen – es gilt die 24-Stunden-Regelung
Wie das Land Baden-Württemberg heute Nachmittag mitteilte, bleiben die Grenzen auch für Schweizer Einkaufstouristen aus Risikogebieten offen, sofern sie sich nicht länger als 24 Stunden in Deutschland aufhalten.
Wir stehen in engem überregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung
Deshalb haben unsere drei Länder beschlossen, dass an den jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern die sogenannte 24-Stunden-Regelung gelten soll
Diese Regelung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich innerhalb von 24 Stunden auf beiden Seiten der Grenze im Grenzgebiet frei zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ungehindert nachzugehen. .
Rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann
(Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/gegen-einschraenkungen-im-Grenzverkehr/)
Die 24-Stunden-Regelung gilt für folgende Kantone: beide Appenzell
Aargau
Basel
Basler Landschaft
Gesetz
Schaffhaus
Solothurn
St Gallen
Thurgau
Zürich
Einkaufstouristen können aus den genannten Kantonen ganz normal einreisen
Wichtig! Die 24-Stunden-Regelung gilt nicht für alle Kantone
Ausgenommen von dieser Regelung sind die Kantone Freiburg, Nidwalden, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt, Zug und Genf
Hier muss man noch 14 Tage in Quarantäne oder braucht einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Jahre ist
Nunavut updates COVID-19 testing strategy as territorywide lockdown continues – January 6, 2022 Update
Weitere hilfreiche Informationen im Thema anzeigen lockdown notartermin
In Iqaluit, P.J. Akeeagok, premier of Nunavut, Adam Arreak Lightstone, territorial finance and human resources minister, and Dr. Michael Patterson, Nunavut’s chief medical officer of health, provide an update on the COVID-19 situation as cases continue to rise across the territory. In order to manage resources, laboratory PCR tests will now only be used to confirm COVID-19 in communities without previous cases and for residents and staff in high-risk settings such as long-term care homes and congregated facilities. The entire territory has been under lockdown since December 24, 2021. Schools, non-essential businesses and government offices are closed. Restrictions are scheduled to end on January 17.
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Das glaubt kein Mensch aber das ist die Wahrheit, sie hat mir das sogar per Mail schriftlich mitgeteilt. Diese Frau wollte von mir eine Provision von 8.032,00 € schwarz ohne Rechnung, Anzahlung 4.000,00 € und den Rest nach Notartermin. Das sind 11,2% schwarz ohne Mehrwertsteuer, ohne Rechnung.
Nunavut updates COVID-19 testing strategy as territorywide lockdown continues – January 6, 2022 Update
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In Iqaluit, P.J. Akeeagok, premier of Nunavut, Adam Arreak Lightstone, territorial finance and human resources minister, and Dr. Michael Patterson, Nunavut’s chief medical officer of health, provide an update on the COVID-19 situation as cases continue to rise across the territory. In order to manage resources, laboratory PCR tests will now only be used to confirm COVID-19 in communities without previous cases and for residents and staff in high-risk settings such as long-term care homes and congregated facilities. The entire territory has been under lockdown since December 24, 2021. Schools, non-essential businesses and government offices are closed. Restrictions are scheduled to end on January 17.
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